Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Der Vertrag ist unterzeichnet, B wartet auf eine Zahlungsaufforderung, die aber nicht kommt. Stattdessen stellt sich der Gläubiger quer und möchte, da A ihm noch mehr Geld schuldet, die vollen 100 Prozent haben. So steht es aber ja nicht im Kaufvertrag. Der Verkauf des Hauses ist also dank A und dem Gläubiger nicht möglich. Ist damit der Vertrag ungültig? Und welche Rechte hat B, da B ja in den Glauben gesetzt wurde das Haus käuflich erwerben zu können, was aber nun nicht möglich ist? |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Stand im Notarvertrag nicht drin, dass die Erfüllung abhängig ist von der Zustimmung der Gläubiger? Das würde mich aber sehr wundern. Nochmal lesen!
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Das hier? Paragraph 2: Der Kaufpreis ist dann zur Zahlung fällig, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: 1. Vorlage der Löschungsbewilligung der in Abteilung III eingetragene Grundpfandrechte, die nicht von Käuferseite übernommen werden, und der Kaufpreis ausreichend ist, die vorhandenen Belastungen abzulösen. (sowie 2. Auflassungsvormerkung, 3. Finanzierungsgrundschuld Bank des Käufers und 4. Negativattest) |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Was passiert, wenn B jetzt aufgefordert wird Grunderwerbsteuer zu zahlen, B bezahlt diese. A und der Gläubiger einigen sich nicht, B kann also nicht Eigentümer werden. Dann hat B viel Geld bezahlt und hat am Ende aber keine Chance Eigentümer zu werden. Oder wie? |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Der Vertrag ist nicht ungültig! Wenn die Bank die Löschungsbewilligung nicht erteilt, besteht ein Rücktrittsrecht. Die Grunderwerbsteuer wird zurückgezahlt. Wie sind denn die Zahlungsmodalitäten genau im Vertrag geregelt? Der Verkäufer macht es sich m.E. etwas zu einfach!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Ah, okay. Also müsste der Käufer mit dem Notar über ein Rücktrittsrecht sprechen. Die Zahlung erfolgt - ausgelöst durch den Käufer, nach Aufforderung des Notars - Summe XXX auf das Konto des Gläubigers und Summe YYY auf das Konto des Verkäufers. Inwieweit macht sich der Verkäufer das zu einfach? Was kann der Käufer tun, um den Vorgang anzukurbeln? Oder der Notar? Sollte der Käufer einen Anwalt zu Rate ziehen oder wäre das übereilt? |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) ne, der hat nicht mit Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet und mit den sonstigen Kleinigkeiten, die die Bank noch von ihm will...
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Keinesfalls hätte aber der Notar die Zahlung "freigeben" dürfen, ohne dass ihm die Löschungsbewilligung des Gläubigers vorgelegen hat. Der Verkäufer ist schadensersatzpflichtig (auch der Notar). Der Verkäufer sollte prüfen, was ihn teuerer zu stehen kommt, die Komplettzahlung an den Gläubiger, der eigentlich sowieso Vorrang hat, oder darauf zu bestehen, die 10% selbst zu kassieren, So ist der Vertrag jedenfalls nicht zu erfüllen!
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Was sollte der Käufer jetzt tun? |
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| AW: Notarvertrag ungültig? Gläubiger des Verkäufers stimmt nicht zu) Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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