Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag über Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notarvertrag über Hauskauf für den privaten Verkäufer eine Grundschuld eingtragen wird. Der Absatz mit der Bankverbindung wird leer gelassen und vermerkt das diese Bankverbindung zur Überweisung der vereinbarten Raten nach Unterschrift durch den Verkäufer bekanngegeben wird. Dies erfolgt aber nicht schriftlich sondern telefonisch.Leider stimmt der Name, der zur Bankverbindung gehört nicht mit dem Namen des Verkäufers überein. Wie können die Bauchschmerzen bei mir und meiner Bank therapiert werden. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Kapier nix. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Also kann die Bank nicht überweisen, da der Name nicht übereinstimmt? Nochmal beim Verkäufer nachfragen und sich die Daten schriftlich geben lassen, ggf. Notar kontaktieren und Sachlage schildern. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Zitat:
Der Verkäufer muss zumindest schriftlich bestätigen, dass der Käufer schuldbefreiend an einen Dritten zahlen soll - absolute Sicherheit sehe ich darin aber auch nicht. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Wie kann man ein Haus auf Ratenzahlung verkaufen? Aber vielleicht sind es ja nur zwei oder drei Raten. Wobei ich kein Problem dabei sehe, dass das Geld von einer anderen Person kommt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Zitat:
Das Geld geht an eine andere Person als den Verkäufer.....nie und nimmer würde ich als Käufer an irgendjemanden zahlen, der nicht der Verkäufer ist! |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Beim notariellen Kaufvertrag sehe ich hier kein Problem. Viele Hausverkäufer sind überschuldet und die Zahlung soll direkt an ihre Gläubiger erfolgen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Zitat:
Der TE soll uns doch mal - ganz fiktiv - mitteilen, was zum Thema KP-Zahlung im Vertrag steht. Üblicherweise erfolgt die Zahlung an den Verkäufer, andere Vereinbarungen müssen im KV explizit erwähnt sein. Ansonsten kann er dem Notar nur dann die Verantwortung zuschieben, wenn er nun - nachträglich - die KP-Abwicklung über Notaranderkonto vereinbart. Kostet zwar, aber der Käufer ist damit definitiv auf der sicheren Seite. |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Zitat:
Die GS wird für den Verkäufer eingetragen - d.h. der Verkäufer gibt dem Käufer ein Darlehen über eine Teilsumme des KP. Klingt irgendwie nicht nach Überschuldung.... |
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| AW: Notarvertrag über Hauskauf Wenn ich richtig verstehe, hat der Verkäufer ein Konto angegeben wo der Kaufpreis hinfließen soll. Die angegeben Nummer ist falsch (Hörfehler beim Notariat oder Irrtum des Verkäufers). Deshalb stimme ich CruNCC zu. Der Notar soll das richtig stellen, das ist sein Job! |
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