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Notarvertrag über Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag über Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 18:14
Boardneuling
 
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Notarvertrag über Hauskauf

Ein privater Verkäufer verkauft ein Haus es wird ein Notarvertrag gemacht bei dem
für den privaten Verkäufer eine Grundschuld eingtragen wird. Der Absatz mit der
Bankverbindung wird leer gelassen und vermerkt das diese Bankverbindung zur Überweisung der vereinbarten Raten nach Unterschrift durch den Verkäufer bekanngegeben
wird.
Dies erfolgt aber nicht schriftlich sondern telefonisch.Leider stimmt der Name, der zur Bankverbindung gehört nicht mit dem Namen des Verkäufers überein.

Wie können die Bauchschmerzen bei mir und meiner Bank therapiert werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 21:07
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Kapier nix.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 21:39
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Also kann die Bank nicht überweisen, da der Name nicht übereinstimmt?

Nochmal beim Verkäufer nachfragen und sich die Daten schriftlich geben lassen, ggf. Notar kontaktieren und Sachlage schildern.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 09:20
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Zitat:
Zitat von lajuergen
Der Absatz mit der
Bankverbindung wird leer gelassen und vermerkt das diese Bankverbindung zur Überweisung der vereinbarten Raten nach Unterschrift durch den Verkäufer bekanngegeben
wird.
Dies erfolgt aber nicht schriftlich sondern telefonisch.Leider stimmt der Name, der zur Bankverbindung gehört nicht mit dem Namen des Verkäufers überein.
Wenn der Empfänger der Raten nicht der Verkäufer ist, sollte der Käufer nicht zahlen!
Der Verkäufer muss zumindest schriftlich bestätigen, dass der Käufer schuldbefreiend an einen Dritten zahlen soll - absolute Sicherheit sehe ich darin aber auch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 09:29
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Wie kann man ein Haus auf Ratenzahlung verkaufen?

Aber vielleicht sind es ja nur zwei oder drei Raten. Wobei ich kein Problem dabei sehe, dass das Geld von einer anderen Person kommt.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 09:31
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Zitat:
Zitat von Remby

Wobei ich kein Problem dabei sehe, dass das Geld von einer anderen Person kommt.
Hä????

Das Geld geht an eine andere Person als den Verkäufer.....nie und nimmer würde ich als Käufer an irgendjemanden zahlen, der nicht der Verkäufer ist!
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  #7 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 09:45
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Beim notariellen Kaufvertrag sehe ich hier kein Problem.

Viele Hausverkäufer sind überschuldet und die Zahlung soll direkt an ihre Gläubiger erfolgen.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 10:04
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Zitat:
Zitat von Remby
Beim notariellen Kaufvertrag sehe ich hier kein Problem.

Viele Hausverkäufer sind überschuldet und die Zahlung soll direkt an ihre Gläubiger erfolgen.
Das steht aber offensichtlich eben gerade nicht im notariellen KV drin - ergo hilft ihm der Vertrag überhaupt nichts, wenn er einfach an irgendeinen XYZ überweist!

Der TE soll uns doch mal - ganz fiktiv - mitteilen, was zum Thema KP-Zahlung im Vertrag steht.

Üblicherweise erfolgt die Zahlung an den Verkäufer, andere Vereinbarungen müssen im KV explizit erwähnt sein. Ansonsten kann er dem Notar nur dann die Verantwortung zuschieben, wenn er nun - nachträglich - die KP-Abwicklung über Notaranderkonto vereinbart. Kostet zwar, aber der Käufer ist damit definitiv auf der sicheren Seite.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 10:08
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Zitat:
Zitat von Remby

Viele Hausverkäufer sind überschuldet und die Zahlung soll direkt an ihre Gläubiger erfolgen.

Die GS wird für den Verkäufer eingetragen - d.h. der Verkäufer gibt dem Käufer ein Darlehen über eine Teilsumme des KP. Klingt irgendwie nicht nach Überschuldung....
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  #10 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 11:16
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AW: Notarvertrag über Hauskauf

Wenn ich richtig verstehe, hat der Verkäufer ein Konto angegeben wo der Kaufpreis hinfließen soll. Die angegeben Nummer ist falsch (Hörfehler beim Notariat oder Irrtum des Verkäufers). Deshalb stimme ich CruNCC zu. Der Notar soll das richtig stellen, das ist sein Job!
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