Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung a) ist Eigentümer einer Wohnung und möchte im Wege der Schenkung einer weiteren Person (in diesem Falle nehmen wir an es ist seine b)Ehefrau) die Hälfte der Wohnung übertragen. a und b sind sich einig, der Notarvertrag entsteht. Aus zeitlichen Gründen lassen sie den Notarvertrag von einem Rechtsanwalt (AP) abwickeln - mit einer versprochenen Nachgenehmigung. Im Notarvertrag würde also stehen: Notarvertrag: anwesend Herr AP hier handelnd aufgrund mündlicher Vollmacht - mit dem Versprechen der Vollmachtgeber diese Urkunde in notarieller Form zu genehmigen - ... Nachgenehmigung (die aber nie gemacht wurde) dass Herr AP, geboren am ..., geschäftsansässig .... bevollmächtigt war, die in der Urkunde xxx/xx vom xxx des Notars AR, mit dem Amtssitz in xxx, beurkundeten Erklärungen für mich, abzugeben und entgegen zu nehmen. Der Inhalt der vorgenannten Urkunde ist mir in vollem Umfang bekannt. Diese wird in allen Teilen genehmigt; des Weiteren wird sich jeweils allen darin abgegebenen Erklärungen und gestellten Anträgen und Vollmachten angeschlossen. Die gestellten Anträge und erteilten Vollmachten werden nochmals bestätigt. Herr AP war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt unter Befreiung von § 181 BGB Untervollmacht zu erteilen. So, wir nehmen an, die Urkunde wird also unterzeichnet. Aber a will nun plötzlich nicht mehr nachgenehmigen. Wäre a zur Nachgenehmigung zu verpflichten - notfalls zu verklagen? |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung 'nein' ist als antwort ein bischen wenig. eine etwas ausführlichere ausführung - vielleicht mit irgendwelchen urteilen ... - wäre schön. nehmen wir mal an, dass der notar der meinung ist, der vertrag wurde gültig geschlossen (da nicht unter vorbehalt der nachgenehmigung - sondern mit mündlicher vollmacht und dem versprechen der nachgenehmigung) und nun? |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung Zitat: Sollte sich a weigern, die Vollmachtsbestätigung notariell zu unterzeichnung hat der Beschenkte eben "Pech" gehabt. Ein Beteiligter könnte auch noch beim Notartermin die Unterschrift verweigern. |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung oh, das tut mir leid, dass die antwort nicht gefällt. ![]() Zitat:
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw-rr93_369.htm oder hier: http://lexetius.com/2005,2461 auch hier: http://lexetius.com/1996,411 hoffe das reicht dir? ja wo soll das problem sein? was willst du denn eigentlich wissen? |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung Zitat:
|
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung Grundstücksgeschäfte bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Vollmacht muss beglaubigt werden! |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung richtig. Zitat:
|
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung Es gilt § 29 GBO. |
| |||
| AW: Notarvertrag mit mündlicher Vollmacht - Nachgenehmigung ja klar, blos da steht nichts über eine vollmacht drin, sondern da gehts nur darum, dass für eine grundbuchänderung beurkundet werden muss. es geht also im fall vom verkauf um einen notrariel beurkundeten vertrag, der vorliegen muss. das sagt aber nichts über eine eventuelle vollmacht aus. und daher gilt, dass eine vollmacht nicht der selben form bedarf, die für das rechtsgeschäft vorgeschrieben ist. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mündliche vollmacht, nachgenehmigung, notarvertrag |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rücktrittsrecht Notarvertrag | Immobilienrecht | 24.03.2010 19:50 |
| Vollmacht verus Vollmacht? | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 04.03.2009 12:54 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 29.01.2009 14:16 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 18.06.2008 14:05 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 24.08.2007 13:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios