Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung Der Notar fügt zwei Paragraphen in den Vertrag ein. In dem ersten Paragraph beschreibt er die Leistungen des Bauunternehmens und nimmt Bezug auf die Baugenehmigung. Innerhalb der Baugenehmigung wird auf die genehmigten Baupläne B verwiesen. Im zweiten Paragraph beschreibt er die Leistungen, die noch durch den Käufer zu erbringen sind und hierzu fügt er die ungenehmigten Baupläne A nebst passender Baubeschreibung bei. Später stellt sich heraus, dass die Käufer einen Schwarzbau erworben haben, da nicht nach den genehmigten Bauplänen B gebaut wurde. Ebenso gibt es im gesamten Vertrag keine Baubeschreibung entsprechend B. Ist ein derartiger Notarvertrag anfechtbar? Geändert von schelm (03.02.2009 um 20:08 Uhr). |
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| AW: Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung Der Notar kann nicht auf die Baugenehmigung Bezug nehmen, wennd diese nicht vorliegt. Ich kenne es so, dass die Pläne beigefügt werden und erst gezahlt werden muss, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, das würde hier den Rahmen sprechen. Ich würde empfehlen, den Notar zu kontaktieren und/oder ggf. einen Anwalt einzuschalten. |
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