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Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung

Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.02.2009, 08:48
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Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung

Ein Bauunternehmen reicht ungenehmigte Baupläne A bei einem Notarvertrag ein. Die Käufer kaufen das Haus im Rohbauzustand, da sie genau diese Pläne vom Architekt bekommen haben und nur diese Pläne dem Kaufobjekt entsprechen. Ebenfalls sind es die einzigen Pläne, die beim Vertrag zur Durchsicht vorliegen.

Der Notar fügt zwei Paragraphen in den Vertrag ein. In dem ersten Paragraph beschreibt er die Leistungen des Bauunternehmens und nimmt Bezug auf die Baugenehmigung. Innerhalb der Baugenehmigung wird auf die genehmigten Baupläne B verwiesen.

Im zweiten Paragraph beschreibt er die Leistungen, die noch durch den Käufer zu erbringen sind und hierzu fügt er die ungenehmigten Baupläne A nebst passender Baubeschreibung bei.

Später stellt sich heraus, dass die Käufer einen Schwarzbau erworben haben, da nicht nach den genehmigten Bauplänen B gebaut wurde. Ebenso gibt es im gesamten Vertrag keine Baubeschreibung entsprechend B.

Ist ein derartiger Notarvertrag anfechtbar?

Geändert von schelm (03.02.2009 um 20:08 Uhr).
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Alt 02.02.2009, 20:22
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AW: Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung

Der Notar kann nicht auf die Baugenehmigung Bezug nehmen, wennd diese nicht vorliegt.
Ich kenne es so, dass die Pläne beigefügt werden und erst gezahlt werden muss, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, das würde hier den Rahmen sprechen. Ich würde empfehlen, den Notar zu kontaktieren und/oder ggf. einen Anwalt einzuschalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:16
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AW: Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung

Im Basistext hatte sich ein Fehler eingeschlichen der nun korrigiert wurde.
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