Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag bei Räumungstermin und Bodenbelastung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notarvertrag bei Räumungstermin und Bodenbelastung mich würde die Gestaltung eines Notarvertrages bei folgendem fiktiven Fall interessieren. Im Mehrfamilienhaus des Verkäufers A befindet sich Mieter B, der einen Räumungstermin hat. Diese Räumung unter Ausübung des Vermieterpfandrechtes würde aber erst nach Unterzeichnung eines Notartvertrages sein. Käufer C würde den Mieter B gerne behalten. Müßte dies in einem Notarvertrag aufgenommen werden und wenn ja, wie? Wie würde man einen Absatz im Vertrag gestalten um den Verkäufer A vor Kosten bzgl. Altlasten (Bodenbelastung durch Öl oder anderer Chemikalien) zu schützen. Vorab schon mal Danke. JD India |
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| AW: Notarvertrag bei Räumungstermin und Bodenbelastung Ein Kaufvertrag muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Es ist somit Sache des Notars dies zu formulieren. Der Käufer muss sich darüber nicht den Kopf zerbrechen. |
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| AW: Notarvertrag bei Räumungstermin und Bodenbelastung Hatte nicht nach grundsätzlich bekannten Dingen gefragt, sondern um Formulierungsvorschläge bzgl. des fiktiven Falles gebeten. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind doch im Endeffekt dafür verantwortlich was im Notarvertrag steht. Oder könnten die jeweiligen Vertragspartner den Notar haftbar machen? Ein vom Notar formulierter Absatz, der da lauten könnte: "Es handelt sich um ein MFH mit 5 vermieteten Whg. 2 leer stehenden Whg. der Netto-Kaltmietzins bzgl der vermieteten Whg. beträgt ....." kann doch rechtlich nicht i.O. sein, wenn ein Mieter bereits die Räumung anstehen hat? Auch wenn sich aus dem Mietzins evtl. etwas ableiten läßt. Will mal meine Phantasie ein wenig anstrengen und den fikiven Fall etwas ausschmücken. Angenommen der Mieter C kennt den Makler, welcher von Verkäufer A beauftragt wurde. Dem Verkäufer A ist dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt. Weiter angenommen der Mieter C zahlt ab Kenntnisnahme über den beabsichtigten Verkaufs keine Miete. Der Verkauf gelingt nicht zügig, ob durch Verschulden des Maklers oder schlechter Wirtschaftslage sei mal dahin gestellt. Der Verkäufer A Klagt auf Räumung und gewinnt. Und genau ab diesem Zeitpunkt ist das Objekt auf einmal zu verkaufen. Nehmen wir jetzt weiter an, dass der Makler nun auf Abschluß vor dem Räumungstermin drängt und darum bittet keine Räumung durchführen zu lassen. Käüfer B würde den Mieter C gerne behalten. Der Verkäufer A möchte nun ausschließen, dass ein Käufer B keinerlei Möglichkeiten hat, unter Umständen gemeinsame Sache mit dem Mieter C zu machen. Welche Möglichkeiten wären denkbar, damit es zu einem rechtswirksamen Vertrag käme? Bei Fehlinformationen hätten beide Vertragsparteien doch die Möglichkeit der Rückabwicklung, wobei die Kosten dafür dann ja wohl an der Partei hängen bliebe, die diese Info trotz besseren Wissens nicht korrigiert hat! Es geht hier also um Möglichkeiten, den Verkäufer A vor evtl. Kosten, welche aus einer Rückabwicklung entstehen könnten zu bewahren. Aber auch darum, einen Vertrag so zu gestalten, dass Käufer B eben nicht so einfach wieder abspringen könnte. Hoffe den fiktiven Fall nun besser dargestellt zu haben. Bin gespannt auf Antworten. Okay, Option Termin des Notarvertrages auf ein Datum nach der Räumung zu verlegen, wäre im Falle eines versuchten Betruges zu einfach. |
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| AW: Notarvertrag bei Räumungstermin und Bodenbelastung [QUOTE=JD Müßte dies in einem Notarvertrag aufgenommen werden und wenn ja, wie?[/QUOTE] "Der Verkäufer verzichtet auf die Räumungsvollstreckung gegenüber dem Mieter... Zitat:
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