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Notarvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Notarvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 09:08
Boardneuling
 
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Notarvertrag

Käufer K will eine Wohnung kaufen.
Der Notar N sendet 10 Tage vor Unterzeichnung den Kaufvertrag zur Durchsicht zu.
Auf der ersten Seite soll K unterzeichnen das er den Vertrag 14 Tage vorher eingesehen hat.
Auch am Datum des Vertrages erkennt man das 14 Tage nicht möglich waren.
Eine Bagatelle oder kann das Unterzeichnen negative Folgen für K haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 14:16
V.I.P.
 
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AW: Notarvertrag

Der Käufer könnte den Vertrag in diesem Punkt ändern lassen (also Bestätigung, dass er den Vertrag 10 Tage vorher eingesehen hat). Das hat aber ansonsten keine Folgen für den Käufer. Die Übersendung eines Entwurfs ist nicht vorgeschrieben (Kann-Vorschrift). Manche Notar machen gar keine Entwürfe.
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