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Notarhaftung bei "Grunddienstbarkeitsfehler" im Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Notarhaftung bei "Grunddienstbarkeitsfehler" im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.12.2007, 14:51
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Notarhaftung bei "Grunddienstbarkeitsfehler" im Kaufvertrag

Hallo!
Mal angenommen, eine Stadt teilt ein Grundstück in ein vorder- und ein hinterliegendes. Beides Erbpachtgrundstücke.
Nun kauft der vorderliegende das Grundstück. Im Kaufvertrag steht eine "persönlich begrenzte Dienstbarkeit für Herrn X", der momentane Besitzer des Hauses auf dem hinterliegen Grundstückes.
Frage: Hat der Notar einen Fehler gemacht, weil er einen Kaufvertrag aufgesetzt hat ( nach Wünschen von Käufer und Verkäufer) der in Zukunft Probleme herraufbeschwören könnte. Hätte er im vornherrein auf die Gefahr einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit hinweisen müssen? Da der Wunsch dieser Dienstbarkeit vom Käufer ausging, hat der Notar diesem mit der Abrechnung noch mal darauf hingewiesen, dass es bestimmt nicht im Sinne der Erben von Herrn X ist. So ein Schreiben hat die Stadt nicht gekriegt.
Aber, die Stadt hat doch bestimmt einen vom Fach zum Unterzeichnen geschickt und man kann doch davon ausgehen, dass sich dieser auskennt.
Nun, da es Wegerechtsprobleme gibt, sagt die Stadt, dass der Notar in Haftung gehen muss, bei den evtl. Schadenersatzzahlungen,
Stimmt das?
War das ein Fehler vom Notar?

Bin ja mal auf eure Meinung gespannt!

Gruß
Bimi32
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