Dies ist eine Diskussion zu Notaranderkonto innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Notaranderkonto "Abwicklung über ein Notaranderkonto gibt es für diese Vertragsform nicht......" Der Fall: A möchte eine gebrauchte Wohnung von B kaufen; der Kaufvertragsentwurf soll nun gestaltet werden - A möchte zur eigenen Sicherheit die Kaufpreiszahlung über Notaranderkonto abwickeln, so dass der Verkäufer den Kaufpreis erst erhält, wenn die Wohnung mangelfrei übergeben wurde. Was meint Ihr dazu? Das ist doch ein Standardfall für die Inanspruchnahme eines Notaranderkontos, oder? ![]() Wenn nicht - welche Möglichkeiten der Absicherung hätte A sonst noch? |
| |||
| AW: Notaranderkonto Die Assistentin hat Recht! Das Anderkonto ist unnötig wie ein Kropf (wenn nicht eine Menge Grundschulden/Hypotheken eingetragen sind und kostet unnötig Geld. Eine Sicherheit ist desgalb auch nicht gegeben weil der Notar auszahlen müsste, wenn die Voraussetzungen gegeben sind! Da hilft nur, kurz vor Übergabe, nochmal eine Begehung um festzustellen ob die Wohnung noch dem bekannten Zustand entspricht. Mängelhaftung ist vertraglich meistens sowieso ausgeschlossen. |
| |||
| AW: Notaranderkonto Das heißt also, dass A quasi keine Sicherheit hätte, es sei denn er würde vertraglich vereinbaren, dass z.B. erst ein KP-Teilbetrag von 80% geleistet wird und der Verkäufer den Rest innerhalb von 10 Tagen NACH Übergabe der Wohnung erhält? A ist bekannt, dass er aufgrund der AV kein Problem hätte Eigentümer der Wohnung zu werden - d.h. aber doch nicht, dass die Übergabe nicht "platzen" könnte..... |
| |||
| AW: Notaranderkonto Das Anderkonto würde die Sicherheit nicht erhöhen! Ein Eohnungsverkauf erfolgt üblicherweise unter Ausschluss von Gewährleistung. Mehr als gesehen wird nicht gekauft! Es gibt keine Übergabe vor Zahlung!So die gängigen Verträge! Was will der Käufer eigentöich? Beim Autokauf ist es auch nicht anders! |
| |||
| AW: Notaranderkonto Zitat:
Was kann A tun, wenn die Besitzübergabe der Wohnung nicht stattfindet und der Verkäufer mit dem Geld über alle Berge ist....? Der A möchte daher wissen, ob und wie er sich (bereits im Vorfeld) vor diesem möglichen Szenario schützen kann. |
| |||
| AW: Notaranderkonto Zitat:
|
| |||
| AW: Notaranderkonto Und wenn die Schlüsselübergabe nicht erfolgt? Was muss A dann tun? |
| |||
| AW: Notaranderkonto Er sollte sich vor Zahlung davon überzeugen, dass die Wohnung geräumt ist! Es gibt auch Notarverträge in denen sich der Verkäufer zur Räumung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Wie auch der Käufer zur Zahlung! |
| |||
| AW: Notaranderkonto Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist A neuer Eigentümer. Ende. Der Notar kann ggf. eine Auflassungsvormerkung veranlassen.Diese sichert dem A das Eigentum an der Wohnung, bevor es zur eigentlichen Eintragung kommt. Diese erfolgt idR nach Kaufpreiszahlung. |
| |||
| AW: Notaranderkonto Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zwangsversteigerung einer Immobilie trotz Kaufpreishinterlegung auf Notaranderkonto | Bankrecht | 09.01.2010 19:42 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios