Dies ist eine Diskussion zu Notar verzoegert Anderkontoauszahlung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Notar verzoegert Anderkontoauszahlung wer kann Infos zu folgendem Sachverhalt geben: Der Kaufvertrag einer Eigentumswohnung wurde am 3.11.06 bei einem Notar abgeschlossen und unterzeichnet. Die Schluesseluebergabe mit Objektuergabe an den Kaeufer erfolgte am 30.11.06 ebenfalls noteriell. Der Kaufer hat die Verkaufsumme bereits am 6.11.06 auf das Notaranderkonto ueberwiesen. Fuer die Auszahlung an - den Verkaufer ist die Voreintragung auf dem Grundbuchamt erfolgt und die formelle Zustimmung der Hausverwaltung wurde erteilt. Der Notar verlangte daraufhin von der Hausverwaltung das Protokoll, in welchem die Hausverwaltung von der Eigentuemergemeinschaft bestellt wurden ist. Diese Protokoll liegt vor. Jedoch besteht der Notar darauf, dass die Unterschriften der 3 Personen (Miteigentuemer und Protokollantin) auf dem Originalprotokoll noteriell beglaubigt werden. Dieses zieht sich bereits wochenlang hin, da die Beglaubigung auf dem Original erfolgen muss, die Personen an unterschiedlichen Orten leben, Urlaub, Krankheit, Notartermin usw. Dem Verkaufer ist dadurch schon ein erheblicher finanzieller Ausfall fuer neue Projekte entstanden. Wie lange kann der Notar das Geld auf dem Anderkonto festhalten und ist dieses Verfahren rechtmaessig? viele Gruesse Paul |
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| AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung Vermute mal, dass im Kaufvertrag drin steht, dass zur Auszahlung des Kaufpreises alle erforderlichen Unterlagen beim Notar vorliegen müssen. E kommt auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an! Es ist richtig, dass drei Eigentümer auf dem Originalprotokoll ihre Unterschriften beglaubigen lassen müssen. Dieses ist dann der sogenannte "Verwalternachweis". Das ist keine Schikane des Notars. |
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| AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung Hallo CruNCC, vielen dank fuer die rasche Antwort. Wir haben noch einige Fragen: Im Kaufvertrag stehen 3 Punkte a, b, c die erforderlich sind fuer die Auszahlung. Punkt a Voreintragung ins Grundbuch, Punkt b Zustimmung der Hausverwaltung und alle erforderlichen Unterlagen (ohne den Wortlaut "Verwalternachweis erforderlich")!!! Punkt c schriftliche Bestáetigung der Objektuebergabe von beiden Parteien Punkt a, b und c sind erfuellt. Der neue Eigentuemer wohnt in dem Objekt bereit seit dem 01.11.06. Es stellen sich noch folgende 3 Fragen: 1. Muss nicht in dem Kaufvertrag genau praezisiert sein, dass ein Verwalternachweis erforderlich ist.? 2. Muss der Verkaeufer nicht auf die monatelange Verzoegerung vom Notar hingewiesen werden? 3. Das alte Objekt ist fuer den Verkaufer nicht mehr nutzbar, neue Projekte sind aufgrund der unangemessenen zeitlichen "Festsetzung" des Kapitals blockiert. Dadurch entstehten dem Verkaufer erhebliche Mehrkosten und Mindereinnahmen. Kann dieser Ausfall bzw die Mehrkosten in einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden? Vielen Dank Paul Kunst |
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