Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Dies ist eine Diskussion zu Notar verzoegert Anderkontoauszahlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2007, 17:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Hallo,

wer kann Infos zu folgendem Sachverhalt geben:

Der Kaufvertrag einer Eigentumswohnung wurde am 3.11.06 bei einem Notar abgeschlossen und unterzeichnet. Die Schluesseluebergabe mit Objektuergabe an den Kaeufer erfolgte am 30.11.06 ebenfalls noteriell.
Der Kaufer hat die Verkaufsumme bereits am 6.11.06 auf das Notaranderkonto ueberwiesen.

Fuer die Auszahlung an - den Verkaufer – ist die Voreintragung auf dem Grundbuchamt erfolgt und die formelle Zustimmung der Hausverwaltung wurde erteilt.

Der Notar verlangte daraufhin von der Hausverwaltung das Protokoll, in welchem die Hausverwaltung von der Eigentuemergemeinschaft bestellt wurden ist.
Diese Protokoll liegt vor.

Jedoch besteht der Notar darauf, dass die Unterschriften der 3 Personen (Miteigentuemer und Protokollantin) auf dem Originalprotokoll noteriell beglaubigt werden.

Dieses zieht sich bereits wochenlang hin, da die Beglaubigung auf dem Original erfolgen muss, die Personen an unterschiedlichen Orten leben, Urlaub, Krankheit, Notartermin usw.

Dem Verkaufer ist dadurch schon ein erheblicher finanzieller Ausfall fuer neue Projekte entstanden.

Wie lange kann der Notar das Geld auf dem Anderkonto festhalten und ist dieses Verfahren rechtmaessig?

viele Gruesse Paul
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2007, 21:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.157
97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)  
AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Vermute mal, dass im Kaufvertrag drin steht, dass zur Auszahlung des Kaufpreises alle erforderlichen Unterlagen beim Notar vorliegen müssen. E kommt auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an!

Es ist richtig, dass drei Eigentümer auf dem Originalprotokoll ihre Unterschriften beglaubigen lassen müssen. Dieses ist dann der sogenannte "Verwalternachweis". Das ist keine Schikane des Notars.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2007, 12:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paul Kunst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Hallo CruNCC,

vielen dank fuer die rasche Antwort. Wir haben noch einige Fragen:

Im Kaufvertrag stehen 3 Punkte a, b, c die erforderlich sind fuer die Auszahlung.
Punkt a Voreintragung ins Grundbuch,
Punkt b Zustimmung der Hausverwaltung und alle erforderlichen Unterlagen
(ohne den Wortlaut "Verwalternachweis erforderlich")!!!
Punkt c schriftliche Bestáetigung der Objektuebergabe von beiden Parteien
Punkt a, b und c sind erfuellt. Der neue Eigentuemer wohnt in dem Objekt bereit seit dem 01.11.06.

Es stellen sich noch folgende 3 Fragen:
1. Muss nicht in dem Kaufvertrag genau praezisiert sein, dass ein Verwalternachweis erforderlich ist.?
2. Muss der Verkaeufer nicht auf die monatelange Verzoegerung vom Notar hingewiesen werden?
3. Das alte Objekt ist fuer den Verkaufer nicht mehr nutzbar, neue Projekte sind aufgrund der unangemessenen zeitlichen "Festsetzung" des Kapitals blockiert. Dadurch entstehten dem Verkaufer erhebliche Mehrkosten und Mindereinnahmen. Kann dieser Ausfall bzw die Mehrkosten in einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden?

Vielen Dank Paul Kunst
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2007, 20:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.157
97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)  
AW: Notar verzoegert Anderkontoauszahlung

Zitat:
Zitat von Paul Kunst
Hallo CruNCC,

vielen dank fuer die rasche Antwort. Wir haben noch einige Fragen:

Im Kaufvertrag stehen 3 Punkte a, b, c die erforderlich sind fuer die Auszahlung.
Punkt a Voreintragung ins Grundbuch,
Punkt b Zustimmung der Hausverwaltung und alle erforderlichen Unterlagen
(ohne den Wortlaut "Verwalternachweis erforderlich")!!!
Punkt c schriftliche Bestáetigung der Objektuebergabe von beiden Parteien
Punkt a, b und c sind erfuellt. Der neue Eigentuemer wohnt in dem Objekt bereit seit dem 01.11.06.

Es stellen sich noch folgende 3 Fragen:
1. Muss nicht in dem Kaufvertrag genau praezisiert sein, dass ein Verwalternachweis erforderlich ist.?
Nein, es steht doch drin, dass alle erforderlichen Unterlagen (und das ist nunmal auch der Verwalternachweis) beim Notar vorliegen.
Zitat:
2. Muss der Verkaeufer nicht auf die monatelange Verzoegerung vom Notar hingewiesen werden?
Nein, der Vertrag wurde mit diesem Wortlaut abgeschlossen.
Zitat:
3. Das alte Objekt ist fuer den Verkaufer nicht mehr nutzbar, neue Projekte sind aufgrund der unangemessenen zeitlichen "Festsetzung" des Kapitals blockiert. Dadurch entstehten dem Verkaufer erhebliche Mehrkosten und Mindereinnahmen. Kann dieser Ausfall bzw die Mehrkosten in einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden?
Gegen wen denn? Im Vertrag steht doch ganz klar das der Kaufpreis erst ausbezahlt wird, wenn alle Unterlagen beim Notar sind. Der Verwalternachweis fehlt anscheinend noch....
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Notar Nachforderungen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.06.2009 14:00
Erbverzichtserklärung - Notar? Erbrecht 26.06.2008 15:24
Kostenrechnung Notar Kostenrecht 24.08.2007 21:32
Notar-Verjährungsfrist Immobilienrecht 09.03.2005 13:17
Vorvertrag ? Notar ? Baurecht 06.09.2003 11:07





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN