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Notar macht Fehler

Dies ist eine Diskussion zu Notar macht Fehler innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 11:22
V.I.P.
 
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Notar macht Fehler

Notar N beurkundet einen Immobilienkaufvertrag zwischen A (Verkäufer) und B (Käufer). In der Urkunde ist festgelegt, dass der KP in mehreren Raten, die letzte Ende 2010, zu zahlen ist. Ebenso wird der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten per 01.01.2011 vereinbart.

Nach Zahlung der ersten KP-Rate in 08/2009 erhält A in 10/2009 plötzlich von N die Mitteilung, dass das Eigentum am Objekt auf B umgeschrieben wurde.

Wie sollte A nun vorgehen?

Angenommen, A vertraut dem B und weiß, dass dieser auch die restlichen KP-Raten pünktlich leisten wird - muss A dann überhaupt etwas tun?

Welche Probleme könnten sich theoretisch ergeben, an die A nicht denkt?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 11:49
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AW: Notar macht Fehler

Meiner Meinung nach scheint mir hier alles in Ordnung zu sein.

Der sachenrechtliche Eigentumsübergang steht den schuldrechtlichen Verpflichtungen nicht im Wege.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 12:01
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AW: Notar macht Fehler

Hat denn A aus dem verfrühten Eigentumsübergang einen nachvollziehbaren Nachteil (Mieten etc)?

Durch den Eigentumsübergang entstehen ja auch B Kosten (Grundsteuer, Gebühren, Versicherung).

Hat sich B im Vertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 17:11
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AW: Notar macht Fehler

Zitat:
Zitat von Remby

Der sachenrechtliche Eigentumsübergang steht den schuldrechtlichen Verpflichtungen nicht im Wege.
Das heißt also alles bleibt wie vertraglich vereinbart? Der B könnte nicht aufgrund dessen, dass er bereits Eigentümer ist, irgendwelche "Dummheiten" machen?

Was wäre denn, wenn B das Objekt z.B. mit einer GS belasten würde? Der Gläubiger wüsste doch gar nicht, dass an den A noch etwa 80% des KP zu zahlen sind....
Oder er verkauft das Objekt weiter.....was dann?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 17:12
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AW: Notar macht Fehler

Zitat:
Zitat von Humungus
Durch den Eigentumsübergang entstehen ja auch B Kosten (Grundsteuer, Gebühren, Versicherung).
Ich dachte, diese Kosten fallen erst ab 01.01.2011 für B an.....
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  #6 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 18:28
V.I.P.
 
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AW: Notar macht Fehler

Die Umschreibung im Grundbuch sollte wohl auch - um die Ratenzahlungen zu sichern - erst 2011 erfolgen, also nach vollständiger Bezahlung de Kaufpreises. Diese Sicherung ist nun durch den Fehler des Notars hinfällig.
Zitat:
Angenommen, A vertraut dem B und weiß, dass dieser auch die restlichen KP-Raten pünktlich leisten wird - muss A dann überhaupt etwas tun?
Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser - ich würde hier ein ernsthaftes Gespräch mit dem Notar führen; er möge eine Lösung des Problems herbeiführen - notfalls müsste die Umschreibung - auf Kosten des Notars - rückgängig gemacht werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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