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Notar haftbar für Fehler bei noterieller Abwicklung eines Hausverkaufes?

Dies ist eine Diskussion zu Notar haftbar für Fehler bei noterieller Abwicklung eines Hausverkaufes? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 21:59
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Notar haftbar für Fehler bei noterieller Abwicklung eines Hausverkaufes?

Hallo,
folgende allgemeine Frage:
Ein Notar hat bei der noteriellen Abwicklung eines Hausverkaufes einen Formfehler begangen und hat
das Nießbrauchrecht übersehen, welches auf das Haus eingetragen war. Es entstanden dadurch zusätzliche Kosten, da ein Betrag von 8000 Euro für die "Abgleichung" des Nießbrauchrechtes errechnet wurde.
Durch den Verzug des Kaufes entstanden auch weitere Zinslasten, zudem muss ein neuer Notartermin ausgemacht werden, welcher wiederrum Gebühren kostet. Durch den Fehler bei der Abwicklung des Verkaufes entstanden kurzum grosse Kosten. Nun meine Frage: Kann der Notar für seinen Fehler haftbar gemacht werden?
DANKE
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 13:06
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AW: Notar haftbar für Fehler bei noterieller Abwicklung eines Hausverkaufes?

Zitat:
Zitat von webjurist
Kann der Notar für seinen Fehler haftbar gemacht werden?
Auch ein Notar ist für einen Schaden, den er verursacht hat, ersatzpflichtig und dagegen versichert.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 21:05
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AW: Notar haftbar für Fehler bei noterieller Abwicklung eines Hausverkaufes?

Wenn ein Notar einen "Fehler" gemacht hat und deswegen eine weitere Beurkundung gemacht werden muss, wird er keine Gebühren verlangen (§ 16 KostO.)
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