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Nießbrauchrecht und Wegerecht

Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauchrecht und Wegerecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.04.2007, 21:13
Boardneuling
 
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Nießbrauchrecht und Wegerecht

Hallo,
2 Brüder und der Vater bauten ein Reihenhaus vor 32 Jahren. Jeder hat seinen Eingang angefangen mit A,B und C. Besitzer A räumte damals ein Wegerecht für B und C ein. Beide müssen von der Straße aus über sein Grundstück und an seinem Eingang vorbei zu ihren Wohnungseingängen. Später heiratet C ein zweites Mal und verstarb. Die zweite Frau erhielt ein Nießbrauchrecht auf das Haus. Der Sohn erbt die Immobilie. Die Frage: Muß A das Wegerecht aufrechterhalten? Gilt das Wegerecht auch für eventuelle Untervermieter?
mfg
K.H.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 22:42
V.I.P.
 
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AW: Nießbrauchrecht und Wegerecht

Ja!

Bezieht sich nicht auf sympatische oder unsympatische Personen, sondern auf die Immobilie

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 22:59
Boardneuling
 
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AW: Nießbrauchrecht und Wegerecht

Danke für die schnelle Antwort,
K.H.
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