Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Oma X (70J) Schenkt ihre einzigen Enkel X (23J) eine Haus incl. grundstück. Schenkung wird mittels Notar vollzogen. Enkel X wird ins grundbuch eingetragen, Oma X lässt sich Nießbrauchrecht einreumen für das Haus. Schenkungssteuer wurde ans Finanzamt überweisen, also der vorgang abgeschlossen. Zum Haus: 3 x seperate 50qm wohnungen, 1x garage, vorgarten, gartenhof. Bewohnt wird: 2.OG Leer 1.OG wohnhaft Oma X EG Enkel X Garage nutzen beide beide sind dort als hauptwohnsitz gemeldet. nun zur frage: Oma X respektiert die privatsfäre des Enkel nicht, betritt die wohnung und lässt sich von der begehung der wohnung nicht abhalten? Oma X droht auch Enkel X aus dem haus zu werfen und die schenkung rückgängig zu machen. Wie ist nun die rechtliche lage zu folgenen punkten: Kann Oma X die Schenkung rückgängig machen und Enkel X aus der wohnung bzw Haus werfen? Kann Enkel X auf seine Privatsfäre bestehen und die Schlösser rein von seiner wohnung tauschen lassen? ohne das Oma X auf einen zugriff bestehen kann? Kann eine der pateien auf das alleinige nutzen der garage bestehen? In wie weit langen die rechtlichen verantwortungen der Beschenkten (enkel X), und des Schenkers (Oma X) Enkel X Zahlt Oma X Monatlich eine summe von 350 zur unterstüzung da die rechungen von Oma X bezahlt werden. Ich Bitte um eure mithilfe bei obengenanten fall. MfG |
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? zunächst eine Frage: besteht das Nießbrauchrecht der Oma für das gesamte bebaute Grundstück oder handelt es sich um einen Bruchteilsnießbrauch für die von Oma bewohnte Wohnung?
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Zitat:
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Zitat:
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http://www.frag-einen-anwalt.de/Sche...n-__f9472.html Zitat:
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Also ein Mietvertrag gibt es nicht, auch keine sonstige schrifftliche form, Die Zahlung der Summe wurde im dauerauftrag als unterstützung von Oma X beschrieben. Das Wohn verhältnis in der jetztigen konstellation besteht seit ca. 2 1/2 jahren, also nicht erst seit gestern. Da Oma X schon mit raus wurf drohte, bleibt das schlösser tauschen nicht ohne stressige folgen nehme ich an, da sich Oma X es sich nicht nehmen lässt die wohung des Enkels Peniebel zu kontrollieren. Rat? |
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Wie charles schon richtig schreibt, die Oma hat die alleinige Herrschaft über das Haus. Natürlich darf sie ungenehmigt nicht einfach die Wohnung anderer betreten (Hausfriedensbruch). Wenn allerdings kein Mietumstand vorliegt, handelt es sich um Leihe. Diese unterliegt keinem Kündigungsschutz und die Oma kann relativ leicht "rauswerfen". |
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Zitat:
wie verhält sich das ganze, wenn jetzt seit 2 1/2 jahren eine summe X bezahlt wurde ohne einen vertrag, und die Reumung der Wohnung müsste dann über ein gerichtsverfahren geltent gemacht werden? |
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Zitat:
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten? Gut, Also hätte es auch wennig sinn an stelle des Enkels dagegen vorzugehen, Aber Der Enkel Ist Ja der Eigentümer, wenn auch nicht der Wirtschaftlicher eigentümer, Welche Rechte/Pflichten hat den der Eigentümer Und Welche der Wirtschaftliche Eigentümer? ( alos geklärt ist ja schonmal das der Wirt. Eigen. bestimmen kann was im Haus & Hof Passiert, kann er also in dem fall die Oma X auch das haus Verkaufen oder beleihen mit einer Hypotek? |
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| AW: Nießbrauchrecht Rechte & pflichten?
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