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Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall...

Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall... innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 19:45
Boardneuling
 
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Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall...

Schönen guten Abend!
Folgender Fall:
A übertragt B eine Eigentumswohnung schenkungsweise.
Der Schenkungsvertrag enthalte keinerlei Besonderheiten,
nur die gesetzlich sowieso bestehenden Rechte und Pflichten beider Parteien.
Einige Zeit später zerstreiten sich A und B.
Es soll nun eine Hausverwaltung für das Objekt bestellt werden.
Frage: Welche Partei hat das Recht, mit einer solchen einen Vertrag zu schliessen?
Wohl gemerkt: Nicht etwa gütlich, sondern wenn beide Parteien auf Ihr vermeintliches
Recht pochen...
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
MM
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 15:41
V.I.P.
 
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AW: Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall...

Etwas wenig in der Mitteilung! Entscheiden kann nur der Eigentümer bzw. der Nießbrauchsberechtigte. Warum streiten die 2 denn und worüber? Für die WEG gibt es doch wohl eine Verwaltung?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 08:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
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AW: Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall...

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hm.. welche Informationen brauchen Sie denn?
Es verhält sich so, dass Nießbrauchberechtigter und Eigentümer
unterschiedliche Personen sind.
Sie streiten sich, wer eine Wohnungsverwaltung einsetzen darf,
weil sie jeweils solche Verwalter "an der Hand" habe, die ihre
Interessen vertreten: Der Nutznießer möchte die maximale Miete
herausholen, der Eigentümer möchte dringende Reparaturen durchführen lassen.
Gehen wir davon aus, im aktuellen Fall haben BEIDE PARTEIEN selbständig
JEWEILS einen Vertrag mit einer Verwaltung abgeschlossen - diese beiden
Hausverwalter streiten jetzt Ihrerseits, wer überhaupt Miete einziehen darf,
also WELCHER Hausverwalter eigentlich rechtmäßig eingesetzt wurde: Der vom
Eigentümer oder der vom Nießbraucher eingesetzte.
Vielen Dank & besten Gruß!
MM
p.s. Es sei die einzige Eigentumswohnung im Hause; irgendwelche Verbindungen mit
anderen Eigentümern besteht also nicht!
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 11:26
V.I.P.
 
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AW: Nießbrauch und Hausverwaltung im Streitfall...

Zitat:
Zitat von Martina Mertens
Der Nutznießer möchte die maximale Miete
herausholen,
Das ist sein gutes Recht und einzig und alleine in seinem Verantwortungsbereich!
Zitat:
der Eigentümer möchte dringende Reparaturen durchführen lassen.
Auch das gehört (üblicherweise) zu den Aufgaben des Nießbrauchsberechtigten.
Der Grundstückseigentümer kann kein Verwaltungsrecht begründen und würde dem Nießbrauch entgegen stehen!
Zitat:
p.s. Es sei die einzige Eigentumswohnung im Hause; irgendwelche Verbindungen mit
anderen Eigentümern besteht also nicht!
Wie ist das möglich?
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