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Nießbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 20:04
Boardneuling
 
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Nießbrauch

Hallo,

was kann jemand tun der vor fast zehn Jahren per Schenkung ein viel zu großes, altes, sanierungs- und renovierungsbedürftiges Haus bekommen hat und finanziell nicht in der Lage ist dieses Haus zu halten?
Verkaufen kann dieser Jemand das Haus nicht, weil es einen Nießbraucher gibt der sich weigert vom Nießbrauch zurückzutreten.
Kann der Beschenkte den Nießbraucher zwingen vom Nießbrauch zurückzutreten?

Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichsten Grüßen
Tiga
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 20:17
V.I.P.
 
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AW: Nießbrauch

Zitat:
Zitat von Tiga Beitrag anzeigen
Kann der Beschenkte den Nießbraucher zwingen vom Nießbrauch zurückzutreten?
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 20:55
Boardneuling
 
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AW: Nießbrauch

Der Begünstigte des Niessbrauchs kann, doch auch ausbezahlt werden. Kann der Begünstigte diese Auszahlung auch ablehnen und weiter auf seinen Niessbrauch bestehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 21:13
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AW: Nießbrauch

Zitat:
Zitat von Tiga Beitrag anzeigen
Der Begünstigte des Niessbrauchs kann, doch auch ausbezahlt werden. Kann der Begünstigte diese Auszahlung auch ablehnen und weiter auf seinen Niessbrauch bestehen?
ja, das kann er ablehnen. niesbrauch ist ja ein recht, welches er besitzt.

aber man kann doch eine immobilie auch troz niesbrauchs verkaufen (wenn man eine käuferin findet, jedenfalls).

die normalen unterhaltskosten muss sowieso der nießbraucher tragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 21:18
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AW: Nießbrauch

Was sind denn die normalen Unterhaltskosten?
Die Sanierung des Daches und der Austausch der undichten Fenster sowie die Erneuerung der veralteten Heizungsanlage kann sich die Person im Beispiel nicht leisten und diese Kosten wird wohl kaum der Nießbraucher tragen müssen, oder doch?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 21:20
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AW: Nießbrauch

Es ist wohl sehr unwahrscheinlich einen Käufer zu finden.
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