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Niederschalgsgeld für Geinschafteigentum

Dies ist eine Diskussion zu Niederschalgsgeld für Geinschafteigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.02.2009, 17:58
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Niederschalgsgeld für Geinschafteigentum

Kurz der Fall:

Eine Stadt hat eine neue Berechnung für Niederschlagwasser heraus gebracht. Dazu wurden im Monat Sept. Bögen mit den Grundstücksangaben verschickt, die Bestätigt werden mussten. Nun gibt einen großen Platz mit Angenzung von 22 Parteizellen ( 18 PKW Stellpl. + 4 Grundstücke ). Die PKW Stellpl. wurden bei der Berechnung zu jedem einzelnen Eigentümer gerechnet. jedoch die Mitte von dem Parkplatz als Gemeinschafteigentum vom Stadtwerk deklariert und einem Eigentümer zugesprochen. Diese Auffassung wurde sofort schriftlich wiedersprochen und darauf bestanden, das dieses Grundstück auf jeden angenzenden Eigentümer aufzuteilen ist. Jetzt kam der bescheid über die Gesamtsumme an einen Eigentümer. Dieser hat nun die Aufgabe, den fälligen Betrag an die Stadtwerke auszugleichen uhnd von den anderen Parteien einzutreiben. Lt. Auskunft der Stadtwerke wurde nach einem Pickverfahren derjenige gesucht, wer für alles aufkommen muss. Trotz Einspruch.
Und jetzt kommt es. Wenn der belastete Eigentümer von allen anderen Eigentümern die KD. (Stadtwerk)+ Flur-Nr. der angrenzenden Flurstückes + Unterschrift und zu belastender Quadratmeterzahl übermittelt, kann bei der nöchsten Abreechnung eine Trennung erfolgen.
Die Verrechnung ist neu von den Stadtwerken und es wurde gegen diese Praktik ja wie erwähnt schriftlich wiedersprochen.
Und jetzt die Frage:
Wie kann man sich gegen diese willkürliche Praxis wehren. Alle betreffenden Daten
liegen den Stadtwerken ja schliesslich vor. Warum muss ein Eigentümer hier die Arbeit der Stadtwerke erledigen.
Was hat man hier für Möglichkeiten. Kann man mit Aussicht auf erfolg auch klagen !!

Der Text ist zwar etwas lang aber hoffe auf Hilfe.
gruß
Qantasa3809
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