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Nichtiger Beschluss Umzugspauschale und Umsetzung

Dies ist eine Diskussion zu Nichtiger Beschluss Umzugspauschale und Umsetzung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.04.2006, 15:30
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Nichtiger Beschluss Umzugspauschale und Umsetzung

Folgende hypothetische Situation:
Angenommen, es bestünde ein Beschluss zur Erhebung einer Umzugspauschale. Dieser wäre jetzt seit dem Jahr 2000 nichtig. Meine Fragen sind folgende:

Könnte/Dürfte diese Umzugspauschale von der Verwaltung weiterhin erhoben werden? Oder dürfte dieser Beschluss aufgrund seiner Nichtigkeit von der Verwaltung nicht mehr umgesetzt werden (auch wenn einige Eigentümer diesen Wunsch äußern würden)?

Sollte in einer Eigentümerversammlung dieser Beschluss trotz des Wissens der Nichtigkeit nochmals bestätigt werden, müsste die Verwaltung diesen dann umsetzen?

Vielen Dank im Voraus für die Anregungen.

Lernender

P.S.: Ich hoffe, dies entspricht jetzt den Forenregeln und entschuldige mich für meine bisherigen Threads, die nicht den Foren-Regeln entsprachen.

Geändert von Lernender (24.04.2006 um 16:13 Uhr).
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