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nicht eingetragene Zahlung auf Hypothekenbrief

Dies ist eine Diskussion zu nicht eingetragene Zahlung auf Hypothekenbrief innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 10:59
Boardneuling
 
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nicht eingetragene Zahlung auf Hypothekenbrief

Hallo zusammen,

Fiktiver Fall:

G gewährt S einen Kredit in Höhe von 10.000€. Auf Bitten des S bestellt der E hierfür eine Hypothek in gleicher Höhe auf sein Grundstück und händigt dem G den Hypothekenbrief aus.

Bei Fälligkeit bleiben natürlich Zahlungen des S aus. G nimmt daher E in Anspruch. Dieser zahlt zunächst 2.000€ an G, ohne dass dies auf dem Hypothekenbrief vermerkt wird. Kurze Zeit später verkauft G die Darlehenshypothek in der vollen eingetragenen Höhe an X. Zugleich überträgt er sie ihm und setzt eine entsprechende, gesondert unterschriebene Abtretungserklärung auf die dem X dann ausgehändigte Kaufvertragsurkunde. Außerdem vereinbart er mit X, dass er für diesen den Hypothekenbrief in seinem Safe aufbewahren werde.

Wiederum später erhält G gegen Vorlage des Hypothekenbriefes die restlichen 8.000€ von E.


Was kann X jetzt noch von E und S verlangen?

Wird die vorherige Zahlung von 2000€ trotzdem angerechnet?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 13:15
V.I.P.
 
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AW: nicht eingetragene Zahlung auf Hypothekenbrief

Zitat:
Zitat von mathis
Hallo zusammen,

Fiktiver Fall:

G gewährt S einen Kredit in Höhe von 10.000€. Auf Bitten des S bestellt der E hierfür eine Hypothek in gleicher Höhe auf sein Grundstück und händigt dem G den Hypothekenbrief aus.

Bei Fälligkeit bleiben natürlich Zahlungen des S aus. G nimmt daher E in Anspruch. Dieser zahlt zunächst 2.000€ an G, ohne dass dies auf dem Hypothekenbrief vermerkt wird.
Eine Zahlung wird nie auf dem Brief vermerkt.
Handelt es sich hier um eine Grundschuld oder eine Hypothek?
Zitat:
Kurze Zeit später verkauft G die Darlehenshypothek in der vollen eingetragenen Höhe an X. Zugleich überträgt er sie ihm und setzt eine entsprechende, gesondert unterschriebene Abtretungserklärung auf die dem X dann ausgehändigte Kaufvertragsurkunde.
??? Eine Abtretungserklärung ist nur gültig, wenn diese von G notariell beglaubigt wurde.
Ist dies der Fall?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2007, 18:04
Boardneuling
 
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AW: nicht eingetragene Zahlung auf Hypothekenbrief

Zitat:
Eine Zahlung wird nie auf dem Brief vermerkt.
Aber die Höhe der Hypothek. Ich nehme an, hier ist gemeint, dass die "alte" Höhe der Hypothek nicht in die "neue" Höhe der Hypothek geändert wurde.

Zitat:
Handelt es sich hier um eine Grundschuld oder eine Hypothek?
Ähm, Hypothek, wie geschrieben.

Zitat:
??? Eine Abtretungserklärung ist nur gültig, wenn diese von G notariell beglaubigt wurde.
Das wage ich stark zu bezweifeln. Der Abtretungsvertrag nach §§ 413, 398 BGB bedarf zusätzlich lediglich der Schriftform. Die öffentlich-beglaubigte Erklärung wäre nur dann erforderlich, wenn der G nicht im Grundbuch eingetragen worden wäre. Dies ist er aber. Insofern reicht der öffentliche Glaube des Grundbuchs zum gutgläubigen Erwerb aus.

Ich stelle aber gerade fest, dass ich gar nicht geschrieben habe, dass G ins Grundbuch eingetragen wurde (und zwar bevor er das Darlehen an S ausgezahlt hatte). Insofern entschuldige ich mich für diese Unklarheit.
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