Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Neufestsetzung von Erbbauzinsen

Dies ist eine Diskussion zu Neufestsetzung von Erbbauzinsen innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 12:23
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 49
Keine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Neufestsetzung von Erbbauzinsen

Gemäß § 9 a ErbbauVO erfolgt die Anpassung des Erbbauzinses entsprechend der Steigerung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung hat zugelassen, dass dabei auf den Verbraucherpreisindex Bezug genommen wird.
Ich denke im Mietrecht kann im Einzelfall bei Mieterhöhungen nicht alleine der Mietspiegel relevant sein, sondern es können auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle spielen. Ist das bei Erbbaupächtern möglicherweise ähnlich?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 13:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Neufestsetzung von Erbbauzinsen

Zitat:
Zitat von napoleonIII
Ich denke im Mietrecht kann im Einzelfall bei Mieterhöhungen nicht alleine der Mietspiegel relevant sein, sondern es können auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle spielen.
Wo sollte das geschrieben stehen?

Zitat:
Ist das bei Erbbaupächtern möglicherweise ähnlich?
Genau so falsch, wie das vorher geschriebene!

Es gelten immer die getroffenen vertragl. Vereinbarungen bzw. die Gesetze!
Wessen wirtschaftlichen Verhältnisse meinst Du eigentlich? -Die des Vermieters/Verpächters oder die des Mieters/Pächters?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 13:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 49
Keine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, napoleonIII hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Neufestsetzung von Erbbauzinsen

ja, hab jetzt auch schon gelesen, dass es wirklich nur auf die allgemeinen Verhältnisse ankommt. Ich meinte natürlich die Verhältnisse des Mieters/Pächters.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Familienrecht 25.03.2008 12:11





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN