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Neue Kfz-Stellplätze

Dies ist eine Diskussion zu Neue Kfz-Stellplätze innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 08:40
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Wink Neue Kfz-Stellplätze

A. will in einer bestehenden WEG als Verwalter zusätzliche Kfz-Stellplätze schaffen,
es bestehen aber schon 12 Stellplätze, die nach TE-Erklärung B. gehören.
A. will kein Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen, er erklärt B. gegenüber, dass er auf Grund seiner Tätigkeit dazu befugt sei.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 09:30
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AW: Neue Kfz-Stellplätze

Na, dann soll er doch!

Und die Gemeinschaft entscheidet dann in der nächsten Versammlung, ob die dafür verausgabten Kosten als Schadenersatz gegen den Verwalter geltend gemacht werden.

Gruß,
Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 10:21
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AW: Neue Kfz-Stellplätze

Zitat:
Zitat von Wohni
Na, dann soll er doch!

Und die Gemeinschaft entscheidet dann in der nächsten Versammlung, ob die dafür verausgabten Kosten als Schadenersatz gegen den Verwalter geltend gemacht werden.

Gruß,
Wohni
Ich kann's nicht lassen: ...und ein neuer Verwalter muss möglicherweise auch noch her!
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 11:06
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AW: Neue Kfz-Stellplätze

Zitat:
Zitat von Wolfgang Gläsen
A. will kein Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen, er erklärt B. gegenüber, dass er auf Grund seiner Tätigkeit dazu befugt sei.
Wie will er das begründen wenn es nicht in der Teilungserklärung steht?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 18:45
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Question AW: Neue Kfz-Stellplätze

B. will nun eine außerordentliche Eigentümerversammlung, hat auch schon etwas mehr als 25% der WEG hinter sich.
B. will nunmehr A. auffordern, eine solche WEG-Versammlung einzuberufen.
Von C. -einem Beiratsmitglied- hat B. erfahren, dass A. eine solche Versammlung
mit allen Mitteln verzögern will.
B. möchte nun wissen, innerhalb welcher Frist eine außerordentliche WEG-Versammlung einzuberufen ist?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 20:32
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AW: Neue Kfz-Stellplätze

Zitat:
A. will in einer bestehenden WEG als Verwalter zusätzliche Kfz-Stellplätze schaffen,
es bestehen aber schon 12 Stellplätze, die nach TE-Erklärung B. gehören.
Neue Stellplätze können nicht einfach "geschaffen" werden. Die bedarf einer Änderung der TE.

In der TE steht lediglich die Aufteilung, nicht aber die Eigentümer, diese ergeben sich aus dem Grundbuch!

Zitat:
A. will kein Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen, er erklärt B. gegenüber, dass er auf Grund seiner Tätigkeit dazu befugt sei.
Hier müsste die TE geändert werden. Dazu ist ein notarieller Vertrag erforderlich, der von allen Eigentümern unterschrieben werden muss. Eine Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung genügt nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 11:21
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AW: Neue Kfz-Stellplätze

Zu einer außerordentlichen Versammlung besteht kein Grund! Das kann in der nächsten ordentlichen auf die Tagesordnung gestellt werden!
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