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Nebenkostenabrechnung nach ETW-Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkostenabrechnung nach ETW-Verkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.11.2006, 08:30
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Nebenkostenabrechnung nach ETW-Verkauf

Hallo,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall:

A kauft 2003 eine ETW, die er 2006 wieder verkauft und die er selbst bewohnt hat. Allerdings hat A trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Hausverwaltung nie (!) ein entsprechendes Schreiben erhalten, in dem die Nebenkosten-Höhe und entsprechende Bankverbindung zum Einzahlen aufgeführt wurden.
Bis zum Verkauf 2006 waren die Nebenkosten auf ein eigenes separates Konto gezahlt worden. Da der Verwalter inzwischen wegen Veruntreuung verklagt worden ist (hat sich mit den Geldern aus dem Staub gemacht) stellt sich nun für A die Frage, wie die Abwicklung der noch ausstehenden NK aussehen kann. Ein neuer Verwalter (der ja für den Verkauf notwendig war) wurde am selben Tag nach dem offiziellen Notartermin bestellt.
Eine Abrechnung im Nachhinein wäre schwer vorstellbar, lediglich die Betriebskosten (Heizung usw.) sind nachvollziehbar.

Wie könnte die Geschichte für A ausgehen und welche Forderungen genau kann die Eigentümergemeinschaft (und neuer Verwalter) im Nachhinein berechtigerweise stellen? Verjähren die Forderungen von 2003 nach drei Jahren tatsächlich?

Viele Grüße,

Longi
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