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Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkosten bei Wohnungsleerstand innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:27
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Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Mal angenommen, jemand hat eine Eigentumswohnung in einem sehr großen Obkejt. Diese Wohnung steht seit einigen Monaten leer und würde vorraussichtich auch so schnell nicht vermietet! Wieder angenommen, die Verwaltungsgesellschaft will die kompletten Nebenkosten nun vom Eigentümer haben. Auch für das kommende Jahr - gleicher Betrag! Nochmal angenommen, der Wirtschaftsplan sieht vor, dass die Wasserversorgung zu 100 % nach Grundkosten abgerechnet wird und die Heizkosten zu 50 % Grundkosten und zu 50 % nach tatsächlichem Verbrauch - ab 2009 die Heizkosten zu 30 % nach Grundkosten und zu 70 % nach Verbrauch! Wäre es rechtens, den Eigentümer der Wohnung mit diesen Kosten zu belasten, obwohl die nachweislich ja gar nicht anfallen??

Vielen Dank für eure Antworten!

Geändert von Valesco (10.12.2008 um 19:59 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:33
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Selbstverständlich muss der Eigentümer das beschlossenen Hausgeld bezahlen! Der Leerstand wird durch die Jahresabrechnung berücksichtigt (Anzeige der Messgeräte). Wer soll sonst dafür aufkommen müssen?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:42
V.I.P.
 
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Auch wenn es sich im Beitrag um eine Eigentumswohnung handelt trifft m.E. folgendes zu:

Wenn nach dem Auszug eines Mieters oder nach dem Ende einer Selbstnutzung die Mietwohnung vorübergehend leer steht und wieder vermietet werden soll, darf der Vermieter die während des Leerstands entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehen. Damit wirken sich alle Kosten (Darlehenszinsen, Abschreibung, laufende Betriebskosten) steuermindernd aus. Die Absetzbarkeit ist jedoch daran geknüpft, dass der Vermieter sich ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht hat. (AZ: IX R1/07) (Finanzgericht Köln AZ: 5K 3607/04)

Der Leerstand ist abzugsfähig!

BGH Az: VIII ZR 159/05 vom 31. Mai 2006
Das bestehende Umlageverfahren für Betriebskosten gilt auch weiterhin für die leer stehende Wohnung. Ausgenommen sind nur die BK die nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 17:47
V.I.P.
 
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Zitat:
Zitat von Senior
Der Leerstand ist abzugsfähig!
Aua! Was bitteschön hat die steuerliche Möglichkeit mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber der WEG zu tun?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 20:03
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Das leuchtet mir nicht ein! Wieso müsste der Eigentümer Wasser- und Heizkosten tragen, die gar nicht angefallen sind??
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 20:06
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Zitat:
Zitat von schielu
Wer soll sonst dafür aufkommen müssen?
Wieso sollte jemand für Kosten aufkommen, die gar nicht angefallen sind???
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 23:39
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Zitat:
Zitat von Valesco
Das leuchtet mir nicht ein! Wieso müsste der Eigentümer Wasser- und Heizkosten tragen, die gar nicht angefallen sind??
Er zahlt nur die Grundkosten - und die fallen immer an, egal, ob die Wohnung leer steht oder nicht.
Die Forderung der Hausverwaltung ist rechtens. Wenn durch das gleichbleibende Wohngeld bei der nächsten Abrechnung ein Guthaben entsteht, wird dieses dem Eigentümer zurückerstattet.
__________________
Don't worry - be happy!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 11:48
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

An der Zahlungspflicht ändert sich durch den Leerstand zunächst mal überhaupt nichts.

Denn Grundlage für die berechtigte Forderung der Hausverwaltung ist doch der beschlossene Wirtschaftsplan.

Bestimmte Kosten fallen ja selbst dann an, wenn kein Verbrauch stattfindet.
So z.B. die Grundgebühr beim Wasserversorger. Ebenso die Grundkosten für die Heizung, die Heizkostenabrechnung usw.

Mit Mehrheitsbeschluss wäre eine Änderung der Abrechnungsschlüssel möglich, die auch Leerstand berücksichtigt. Das muss aber vorher durchdacht werden und als TOP zur nächsten Versammlung angemeldet werden und zusätzlich von der Mehrheit so gewünscht sein. Sonst bleibt alles nach den Regeln der Gemeinschaftsordnung.

MfG
Wohni
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  #9 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 22:14
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Vielen Dank für eure Antworten! In welchem Gesetz könnte ich das nachlesen??
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  #10 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 23:26
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AW: Nebenkosten bei Wohnungsleerstand

Ein ganz heißer Tipp, Valesco,

wäre das WEG = Wohnungseigentumsgesetz.

Man kann sich im Netz eine ganze Menge ergoogeln.
Ansonsten würde es auch Sinn machen, ein paar Euro in ein Buch zum WEG zu investieren.

MfG
Wohni
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