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Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Dies ist eine Diskussion zu Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.03.2009, 12:55
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Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Nehmen wir mal an, ein Käufer hat ein Haus gekauft, und fragt den Verkäufer ob er schon früher in das Haus kann um dort Renovierungsarbeiten durchzuführen. Es erfolgt eine Schlüsselübergabe und die Zählerstände werden aufgeschrieben.
Muss der Käufer ab diesem Tag an die Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas) tragen?


Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 15:10
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Zitat:
Zitat von Kalypso
Nehmen wir mal an, ein Käufer hat ein Haus gekauft, und fragt den Verkäufer ob er schon früher in das Haus kann um dort Renovierungsarbeiten durchzuführen. Es erfolgt eine Schlüsselübergabe und die Zählerstände werden aufgeschrieben.
Muss der Käufer ab diesem Tag an die Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas) tragen?
Merkwürdige Frage... Selbstverständlich, schließlich ist er ja ab dann auch der Verbraucher!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 09:33
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Ja, aber der Hauskauf findet laut Kaufvertrag erst 2 Monate später statt, und es ist nichts vertraglich festgehalten. Der Verkäufer wollte dem Käufer etwas gutes tun und hat ihn halt vorher reingelassen. So das der Käufer direkt am Erwerbstag einziehen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 11:45
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Zitat:
Zitat von Kalypso
Ja, aber der Hauskauf findet laut Kaufvertrag erst 2 Monate später statt, und es ist nichts vertraglich festgehalten. Der Verkäufer wollte dem Käufer etwas gutes tun und hat ihn halt vorher reingelassen. So das der Käufer direkt am Erwerbstag einziehen kann.
Nein, der Kauf fand mit Vertragsschluss statt. Die Übergabe war später vorgesehen. Sie erfolgte jedoch bereits durch Schlüsselübergabe früher und ab dem Zeitpunkt übernimmt auch der Käufer die Kostenlast!
Was will der Käufer? - Arbeiten durchführen, die Verbrauch verursachen und diesen dann dem Verkäufer aufhalsen? - Ein unglaubliches Ansinnen!!
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Alt 20.03.2009, 08:50
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Der Verkäufer hat knapp 800€ an Wasser, Strom und Gas verursacht. Und diese ist er nich gewillt zu zahlen. In pers. Gesprächen und per Telefon ist nix zu erreichen, und jetzt kam ein Einschreiben von dem Käufer, das er Mängel am Haus festgestellt hat und diese mit den Nebenkosten verrechnen wird. Und dann so auf 0 € kommt.
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Alt 20.03.2009, 08:57
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Zitat:
Zitat von schielu
Merkwürdige Frage... Selbstverständlich, schließlich ist er ja ab dann auch der Verbraucher!
So eindeutig ist das für mich nicht:

Wenn im notariellen Kaufvertrag der Übergang von Nutzen/Lasten erst später erfolgen soll und der Verkäufer aus Gutmütigkeit den Schlüssel vorher überlassen hat ohne eine Vereinbarung bezüglich der anfallenden Verbrauchskosten zu treffen, hat der Verkäufer keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung des Käufers.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 12:55
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Zitat:
Zitat von Kalypso
Der Verkäufer hat knapp 800€ an Wasser, Strom und Gas verursacht. Und diese ist er nich gewillt zu zahlen.
Das ist jetzt aber eine völlig neue Situation! Warum wurde denn abgelesen? Das lässt den Schluss zu, dass ab dann die Verbräuche aufgeteilt werden sollen, weshalb ich auch Tiger widersprechen muss!
Zitat:
In pers. Gesprächen und per Telefon ist nix zu erreichen, und jetzt kam ein Einschreiben von dem Käufer, das er Mängel am Haus festgestellt hat und diese mit den Nebenkosten verrechnen wird. Und dann so auf 0 € kommt.
Mängel sind eine ganz andere Baustelle! Ich gehe mal davon aus, dass (wie üblich) Ausschluss der Gewährleistung für Mängel im Kaufvertrag vereinbart wurde. Eine Verrechnung ist demnach nicht möglich! Der Käufer irrt! Übrigens hat er, wenn er mit einer Forderung verrechnet, diese ja auch anerkannt!
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Alt 20.03.2009, 14:34
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AW: Nebenkosten bei vorzeitiger Schlüssel

Zitat:
Zitat von schielu
Das ist jetzt aber eine völlig neue Situation! Warum wurde denn abgelesen? Das lässt den Schluss zu, dass ab dann die Verbräuche aufgeteilt werden sollen, weshalb ich auch Tiger widersprechen muss!
Mängel sind eine ganz andere Baustelle! Ich gehe mal davon aus, dass (wie üblich) Ausschluss der Gewährleistung für Mängel im Kaufvertrag vereinbart wurde. Eine Verrechnung ist demnach nicht möglich! Der Käufer irrt! Übrigens hat er, wenn er mit einer Forderung verrechnet, diese ja auch anerkannt!
Ja genau deshalb wurde abgelesen, aber der Käufer behauptet das er nie dabei war.
Aber irgentwie sieht er auch nicht mehr durch. In dem Brief stand unter anderem das die Mängel nicht rechtzeitig behoben worden sind und zu lange gedauert haben. Die mängel wurden ca. 2Wochen vor der eigentlichen Schlüsselübergabe fertig gestellt.
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