Dies ist eine Diskussion zu nasser keller nach hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| nasser keller nach hauskauf man stelle sich vor: eine familie kauft ein einfamilienhaus aus den 60ern. bei der vorherigen besichtigung im sommer fällt im keller auf, dass die wände einmal nass gewesen sein müssen (verfärbungen, wandfarbe bröselt). die wände fühlen sich komplett trocken an, es riecht aber etwas muffig (haus über 4 jahre nicht bewohnt). der verkäufer begründet dies damit, dass früher schon öfter wasser durch die wände drang. nachdem die gemeinde aber den grundwasserspiegel absenkte, sei sowas nie wieder aufgetreten. eine bausachverständige bestätigte nach einer besichtigung (keine messung), dass die wände trocken sind. die familie zieht ein. innerhalb eines jahres steht 3 mal wasser in 2 kellerräumen (etwa 1cm hoch), die wände in mehreren räumen sind zeitweise feucht bis klatschnass, wasser scheint teilweise von unten hochgedrückt zu werden (feuchtigkeit auch an den innenliegenden kellerwänden). dies tritt vornehmlich bei längerem regenwetter auf. es bildet sich salpeter, die wandfarbe und der putz bröselt. zwischendurch fühlen sich die wände wieder staubtrocken an, nur der muffige geruch bleibt. die familie kann nicht glauben, dass das jetzt nach jahren ganz plötzlich wieder auftritt und vorher (nach der grundwassersenkung) nie mehr da gewesen sein soll. es muss ganz sicher mindestens eine neue abdichtung rund ums haus gemacht werden. welche möglichkeiten hat die familie, dass der verkäufer hier mit verantwortlich ist, denn es liegt ein mangel vor, der anscheinend vor dem verkauf doch bestand, aber verneint wurde!? wie ist so etwas zu beweisen? hama |
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| AW: nasser keller nach hauskauf Der Verkäufer haftet nicht! Selbst ein Sachverstdg. hat keinen Mangel festgestellt. Hier war also nichts versteckt. Vermutlich ist der Grundwassespiegel bei den starken Regenfällen wieder gestiegen. Dafür kann der Verkäufer nix! |
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