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Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.07.2011, 15:26
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Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Hallo,

einmal angenommen es ereignet sich folgender Fall:

Frau X sucht ein Haus zum Kaufen und findet eines in einem Internetportal. Dort ist das Haus provisionsfrei vom Verkäufer direkt angeboten. Frau X wird sich mit den Verkäufern einig. Kurz vor dem Notartermin macht eine Freundin sie aber darauf aufmerksam, dass das Haus auch auf einer Webseite von einem Nachweismakler als Nachweisobjekt mit y % Provision angeboten wird. Die Verkäufer haben den Makler nicht beauftragt.

Frau X hat von diesem Makler einmal ein Expose zu einem anderen Objekt angefordert gehabt. Exposes beschränken sich bei diesem Makler dabei auf eine einseitige Beschreibung und Nennung von Ort und Namen des Verkäufers. Ungefragt hat der Makler Frau X einige weitere Objektbeschreibungen geschickt, bis Frau X gebeten hat, dies zu unterlassen. Frau X hat die meisten Mails gelöscht, weil sie uninteressant für sie waren.

Nun befürchtet Frau X aber, dass ja das Haus, was sie gerade kaufen will, unter den ungewollt geschickten Exposees war. Sie kann dies ja leider nicht mehr nachprüfen.

Fragen:

Kann/soll sich Frau X vom Makler die bislang erfolgte Kommunikation weiterleiten lassen, um so zu prüfen, ob das Objekt dabei war? Oder kann er ihr das Objekt dabei "unterjubeln", um so an seine Provision zu kommen?

Wenn der Makler Frau X keinen Nachweis für das besagte Haus geschickt hat, kann er trotzdem, aufgrund der Beschreibung des Objekts auf seiner Internetseite, eine Provision verlangen?

Über Antworten zu diesem fiktiven Fall würde ich mich sehr freuen!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 15:59
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Urban_Cowgirl Beitrag anzeigen
Wenn der Makler Frau X keinen Nachweis für das besagte Haus geschickt hat, kann er trotzdem, aufgrund der Beschreibung des Objekts auf seiner Internetseite, eine Provision verlangen?
Nein, wenn er eine Provision verlangt, muss er nachweisen, dass er einen Anspruch hat.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:48
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nein, wenn er eine Provision verlangt, muss er nachweisen, dass er einen Anspruch hat.
Danke!

... worauf kann sich denn sein Anspruch begründen?
Wenn die Verkäuferin ihn nicht beauftragt hat, kann er dann trotzdem einen Anspruch geltend machen, wenn er Frau X (Käuferin) per Mail ein Expose geschickt hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:59
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Urban_Cowgirl Beitrag anzeigen
Danke!

... worauf kann sich denn sein Anspruch begründen?
Wenn die Verkäuferin ihn nicht beauftragt hat, kann er dann trotzdem einen Anspruch geltend machen, wenn er Frau X (Käuferin) per Mail ein Expose geschickt hat?
Nein, das funktioniert nun überhaupt nicht.
Wenn dieser Macker ohne Beauftragung arbeitet, dann ist das sein Problem. Da könnte ja nun jeder, der von einem Verkauf Kenntnis hat, plötzlich Provision verlangen.

Als interessierter Käufer geht man mit dem Anruf beim Makler noch kein Auftragsverhältnis ein. Dieses kommt erst wie im Rechtsverkehr üblich durch Angebot und Annahme zustande.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 18:20
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Urban_Cowgirl Beitrag anzeigen
Wenn die Verkäuferin ihn nicht beauftragt hat, kann er dann trotzdem einen Anspruch geltend machen, wenn er Frau X (Käuferin) per Mail ein Expose geschickt hat?
Da kommt es auf jedes Detail an:

- hat sie ihn nicht mit der Zusendung von Exposes beauftragt und das nämliche Haus selber gefunden, geht der Makler leer aus.

Achtung: im Bereich Maklerleistungen scheinen viele Dinge zu geschehen, die nicht koscher sind - wohl von beiden Seiten. Das reine Löschen von Mails wäre uninteressant und uneffektiv, weil der Makler (so denke ich) seine Tätigkeit genau protokolliert. Auf jeden Fall sollte man die Mail aufbewahren, in der man sich vom Makler distanziert und keine weiteren Mails mehr wünscht. Im Streitfall muss der Makler seinen Anspruch glaubhaft machen, und der Käufer kann als Zeugen den Verkäufer angeben.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 19:47
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Da kommt es auf jedes Detail an:
Ja, dem kann man uneingeschränkt zustimmen!
Die Details des Eingangsbeitrages lassen aber nur den Schluss zu, dass es ohne Komplikationen mit dem Makler abgeht. Er hatte für dieses Objekt keinerlei Beauftragung.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 10:39
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Maklerprovision fällt nur dann an, wenn, nach Kenntnisnahme eines Provisionsverlangens, weitere Dienste des Maklers in Anspruch genommen werden.
Nur am Rande: um Provision zu generieren, muss der Makler nicht unbedingt einen Auftrag vom Verkäufer haben. Das wäre nur bei Wohnungsvermittlung so.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #8 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 10:52
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Nur am Rande: um Provision zu generieren, muss der Makler nicht unbedingt einen Auftrag vom Verkäufer haben.
Wenn der Verkäufer keinen Auftrag erteilt hat, müsste aber ein Auftrag vom Käufer vorliegen in der Form "Such mir ein passendes Haus, das ich kaufen kann!".

Dies kann aus der einmaligen Bitte um Zusendung eines bestimmten Exposés nicht geschlossen werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 20:12
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Maklerprovision fällt nur dann an, wenn, nach Kenntnisnahme eines Provisionsverlangens, weitere Dienste des Maklers in Anspruch genommen werden.
Nur am Rande: um Provision zu generieren, muss der Makler nicht unbedingt einen Auftrag vom Verkäufer haben. Das wäre nur bei Wohnungsvermittlung so.
... d.h. bei Häusern kann ein Makler die Zeitungen und Web-Portale durchforsten und die privaten Verkaufsangebote auf seine Homepage übernehmen und sie dann vermitteln? Das geht OHNE Beauftragung vom Verkäufer *staun*? Das raubt aber ja dem Verkäufer den einzigen Vorteil, weshalb der überhaupt privat verkauft, nämlich dass der dem Käufer keine Provision zumuten will.

Zusammengefasst verstehe ich den fiktiven Sachverhalt jetzt so:
Wenn die Käuferin das Expose vom Nachweismakler ungefragt erhalten hat und er keine Beauftragung von der Käuferin hatte, aht er keinen Anspruch auf Provision.

Hätte die Käuferin ihn allerdings bewusst um die Zusendung des Exposes gebeten, wäre die Provision fällig, auch wenn es keinen Auftrag von der Verkäuferin gab.

Hab ich die Antworten auf diesen fiktiven Fall richtig interpretiert?
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  #10 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 12:01
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AW: Nachweistätigkeit erfolgt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Urban_Cowgirl Beitrag anzeigen
... d.h. bei Häusern kann ein Makler die Zeitungen und Web-Portale durchforsten und die privaten Verkaufsangebote auf seine Homepage übernehmen und sie dann vermitteln? Das geht OHNE Beauftragung vom Verkäufer *staun*? Das raubt aber ja dem Verkäufer den einzigen Vorteil, weshalb der überhaupt privat verkauft, nämlich dass der dem Käufer keine Provision zumuten will.
Vermittlung ist nur unter Beteiligung des Verkäufers möglich. Zum Nachweis gehört auch einiges mehr!

Zitat:
Zusammengefasst verstehe ich den fiktiven Sachverhalt jetzt so:Wenn die Käuferin das Expose vom Nachweismakler ungefragt erhalten hat und er keine Beauftragung von der Käuferin hatte, aht er keinen Anspruch auf Provision.
Falsch! Wenn ein Nachweis, nach zustandegekommenen Maklervertrag, richtig erfolgt ist, hat der Makler Anspruch auf Provision! Das ist unabhängig von der Beauftragung des Verkäufers!

Zitat:
Hätte die Käuferin ihn allerdings bewusst um die Zusendung des Exposes gebeten, wäre die Provision fällig, auch wenn es keinen Auftrag von der Verkäuferin gab.
Die Zusendung eines Exposé`s generiert noch keine Provision. Erst wenn, in Kenntnis eines Provisionsverlangens, Dienste des Makler in Anspruch genommen werden, muss sie gezahlt wetrden!

Das Thema ist sehr Komplex. Es kommt auf Einzelheiten im Ablauf an!
__________________
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makler, nachweismakler, nachweistätigkeit, provision

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