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Nachträgliche Übernahme von Eigentum nach Immobilienkauf

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Übernahme von Eigentum nach Immobilienkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.11.2009, 09:39
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Nachträgliche Übernahme von Eigentum nach Immobilienkauf

Mal angenommen, der Käufer einer Immobilie (sagen wir mal, eines Reiheneckhauses) einigen sich einige Wochen nach Unterschreibung des Kaufvertrages (inkl. Festlegung einer Maklerprovision) nachträglich mit dem Verkäufer der Immobilie, doch noch die Einbauküche zu übernehmen für einen Betrag x.

Im Kaufvertrag steht nichts von einer Übernahme drin, demzufolge ist die Küche auch nicht zur Minderung der Grunderwerbssteuer aufgeführt und bepreist. Ebenso ist der prozentuale Anteil der Maklerprovision und Notarkosten am Betrag x natürlich nicht berücksichtigt.

Die Frage nun:
Muss man solche nachträglichen Eigentumsübergänge nach Unterzeichnung des Kaufvertrages gegenüber dem Notar und/oder dem Makler überhaupt noch aufzeigen und ggf "Nachzahlen"? Kann man die Küche nachträglich noch zur Minderung der Grunderwerbssteuer ansetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 11:20
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AW: Nachträgliche Übernahme von Eigentum nach Immobilienkauf

Zitat:
Zitat von Avish
Muss man solche nachträglichen Eigentumsübergänge nach Unterzeichnung des Kaufvertrages gegenüber dem Notar und/oder dem Makler überhaupt noch aufzeigen und ggf "Nachzahlen"? Kann man die Küche nachträglich noch zur Minderung der Grunderwerbssteuer ansetzen?
Melden muss man gar niemandem etwas. Hier ist ein zusätzlicher Kaufvertrag über Möbel geschlossen worden.
Minderung der Gr.Erw.St. geht natürlich nicht. Es wird ja separat zusätzlich zum Hauskaufvertrag bezahlt!
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