Dies ist eine Diskussion zu Nach Zwangsversteigerung eigentum einer anderen Person aus dem Haus holen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| mal angenommen folgender Fall tritt ein: Vater: A Sohn: B Käufer: C B stammt aus erster Ehe und wohnt bei seinem anderen Elternteil, ist noch minderjährig und besucht A regelmäßig. A hat Schulden und das Haus wird zwangsversteigert während sich A im Ausland aufhält. Natürlich besorgt sich B so schnell wie möglich Kontaktdaten von Person C. B schildert C den Fall und sagt das sich sein Eigentum in dem und dem Raum befindet und er es gerne haben möchte. C sagt zu B das er sein abholen kann. Als B eintrifft stehen einige wertvollere Sachen im Hausflur. C behauptet diese hätten schon seit dem Hauskauf dort gestanden. Als B sein Zimmer betritt sieht er, das alle Wertvollen Sachen verschwunden sind. C behauptet diese Sachen niemals gesehen zu haben. An der Haustüre sind keine Einbruchsspuren zu sehen. 2 Wochen später wird B von einem bekannten angesprochen und ihm wird mitgeteilt, das C versucht hat ihm Sachen zu verkaufen deren Beschreibung auf das Wertvolle Eigentum von B passt. Was sollte B tun? Hat B überhaupt ein Recht auf sein Eigentum oder wurde das Eigentum mit dem Haus als Quasi ein Packet ersteigert? Mit freundlichen Grüßen, RaZoR |
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| AW: Nach Zwangsversteigerung eigentum einer anderen Person aus dem Haus holen Nein, die mobilen Gegenstände sind nicht mitgesteigert. B sollte sich an die Polizei wenden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| eigentum, zwangsversteigerung |
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