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Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2010, 10:38
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Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Guten Tag!
Nehmen wir an, ein ehemaliger Wohnungseigentümer überzahlte die Heizkosten (über 300 Euro), verkaufte die Wohnung im Monat April, erhielt von der Hausverwaltung die Abrechnung, jedoch ging die Zahlung im Monat Oktober an die neuen Wohnungseigentümer. Wäre sowas rechtens? Ich denke, man könnte doch nicht einfach das Geld anderer Leute an Dritte weiterreichen, oder? Gegen wen wäre hier Klage zu erheben? Andererseits würde ein Anwaltsschreiben heute auch an die 300 Euro kosten, sodaß es unrentabel wäre. Was könnte man in diesem Fall noch veranlassen?
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2010, 14:32
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Zitat:
Zitat von Milena Beitrag anzeigen
man in diesem Fall noch veranlassen?
Den neuen Eigentümer zur Rückzahlung auffordern!
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2010, 18:52
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Was wäre,wenn sich der neue eigentümer weigert?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2010, 22:02
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Die Hausverwaltung wird sich richtig verhalten haben, wenn zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Hausgeldabrechnung der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen war.

Man wird in den Kaufvertrag schauen müssen, um sich über einen evtl. Erstattungsanspruch klar zu werden.

Denn ein Anspruch des alten Eigentümers kann sich schließlich nur aus dem Vertrag ergeben.

MfG, Wohni
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 10:35
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Zitat:
Zitat von Wohni Beitrag anzeigen
Die Hausverwaltung wird sich richtig verhalten haben, wenn zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Hausgeldabrechnung der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen war.

Man wird in den Kaufvertrag schauen müssen, um sich über einen evtl. Erstattungsanspruch klar zu werden.

Denn ein Anspruch des alten Eigentümers kann sich schließlich nur aus dem Vertrag ergeben.

MfG, Wohni
Richtig!
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 22:42
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Angenommen, rein rechtlich steht das Geld tatsächlich dem Voreigentümer zu, hätte die Hausverwaltung dann das Recht, das Geld dem neuen Eigentümer zukommen zu lassen? Das wäre dann wirklich so, daß das deutsche Rechtssystem die Voreigentümer zum Anwalt drängen würde, da wohl kaum ein neuer Eigentümer das Geld freiwillig auszahlen würde, oder? Bliebe hier dann wirklich nur der Anwalt?
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 14:54
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Zitat:
Angenommen, rein rechtlich steht das Geld tatsächlich dem Voreigentümer zu, hätte die Hausverwaltung dann das Recht, das Geld dem neuen Eigentümer zukommen zu lassen?
Ja, da sich die Hausverwaltung nicht um die Vertragslage zwischen Käufer und Verkäufer scheren muss, ist sie sogar verpflichtet, das Geld demjenigen zu überweisen, der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Grundbuch als Eigentümer zu überweisen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der neue Eigentümer die Hausverwaltung angewiesen hat, das Geld dem Alteigentümer zu überweisen.

Zitat:
Das wäre dann wirklich so, daß das deutsche Rechtssystem die Voreigentümer zum Anwalt drängen würde, da wohl kaum ein neuer Eigentümer das Geld freiwillig auszahlen würde, oder?
Wie kommst Du denn darauf? Ein neuer Eigentümer wäre schön blöd, wenn er das Geld nicht freiwillig auszahlen würde, obwohl er sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Schließlich trägt er dann auch noch die Anwaltskosten. Oder zahlst Du Deine Rechnungen auch nur dann, wenn Dich der Aussteller der Rechnung verklagt?
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 21:20
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Danke für eure Antworten! Es wäre also tatsächlich so, daß der neue Eigentümer die kompletten Anwaltskosten zu tragen hätte? Denn diese könnten unter Umständen um einiges höher sein, als der einzufordernde Betrag.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 14:07
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AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens?

Ja, derjenige, der den Prozess verliert trägt die vollen Prozesskosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Das gilt auch dann, wenn diese Kosten den Streitwert deutlich übersteigen.
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