Dies ist eine Diskussion zu Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Nehmen wir an, ein ehemaliger Wohnungseigentümer überzahlte die Heizkosten (über 300 Euro), verkaufte die Wohnung im Monat April, erhielt von der Hausverwaltung die Abrechnung, jedoch ging die Zahlung im Monat Oktober an die neuen Wohnungseigentümer. Wäre sowas rechtens? Ich denke, man könnte doch nicht einfach das Geld anderer Leute an Dritte weiterreichen, oder? Gegen wen wäre hier Klage zu erheben? Andererseits würde ein Anwaltsschreiben heute auch an die 300 Euro kosten, sodaß es unrentabel wäre. Was könnte man in diesem Fall noch veranlassen? Vielen Dank. |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Den neuen Eigentümer zur Rückzahlung auffordern! |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Was wäre,wenn sich der neue eigentümer weigert? |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Die Hausverwaltung wird sich richtig verhalten haben, wenn zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Hausgeldabrechnung der neue Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen war. Man wird in den Kaufvertrag schauen müssen, um sich über einen evtl. Erstattungsanspruch klar zu werden. Denn ein Anspruch des alten Eigentümers kann sich schließlich nur aus dem Vertrag ergeben. MfG, Wohni |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Zitat:
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Angenommen, rein rechtlich steht das Geld tatsächlich dem Voreigentümer zu, hätte die Hausverwaltung dann das Recht, das Geld dem neuen Eigentümer zukommen zu lassen? Das wäre dann wirklich so, daß das deutsche Rechtssystem die Voreigentümer zum Anwalt drängen würde, da wohl kaum ein neuer Eigentümer das Geld freiwillig auszahlen würde, oder? Bliebe hier dann wirklich nur der Anwalt? |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Zitat:
Zitat:
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Danke für eure Antworten! Es wäre also tatsächlich so, daß der neue Eigentümer die kompletten Anwaltskosten zu tragen hätte? Denn diese könnten unter Umständen um einiges höher sein, als der einzufordernde Betrag. |
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| AW: Nach Wohnungsverkauf Nebenkostenrückzahlung an neuen Eigentümer rechtens? Ja, derjenige, der den Prozess verliert trägt die vollen Prozesskosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Das gilt auch dann, wenn diese Kosten den Streitwert deutlich übersteigen. |
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