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Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Dies ist eine Diskussion zu Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.10.2009, 19:52
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Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:
Ein Kaufinteressent besichtigt eine Eigentumswohnung und fragt nach dem Preis. Der Makler nennt einen Preis, zu dem er die ETW vermitteln könne. Der Kaufinteressent akzeptiert diesen Preis, unterschreibt daraufhin eine Reservierung, in der dieser Preis genannt ist und bezahlt die Reservierungsgebühr.

Danach stellt sich heraus, dass der Verkäufer die ETW doch nicht zu diesem Preis verkaufen will. Der Kaufinteressent akzeptiert keinen höheren als den vom Makler zugesichterten Preis. Was sollte der Kaufinteressent tun, um zumindest die Reservierungsgebühr zurück zu erhalten?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten
Schöne Grüße
Mozillo
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2009, 20:42
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AW: Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Was steht denn in der "Reservierungsgebühr"?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2009, 22:53
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AW: Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Die Reservierungsvereinbarung solle vorsehen, dass:

- der Kaufinteressent seine Absicht erklärt, die ETW zum vereinbarten Kaufpreis erwerben zu wollen und dass er den Makler beauftragt, den notariellen KV vorzubereiten

- der Makler das Objekt während der folgenden 4 Wochen nicht an Dritte verkauft

- zum Ausgleich von Verwaltungskosten, zum Abgleich des Risikos dass andere Kaufinteressenten abspringen und zum Ausgleich des Mehraufwandes durch die Neuaufnahme der Verkaufsbemühungen der Kaufinteressent an den VERKÄUFER eine einmalige Reservierungsgebühr bezahlt

- die Reservierungsgebühr der Abdeckung des vorbezeichneten Reservierungsrisikos des Verkäufers sowie der entstandenen vorbezeichneten Mehrkosten des VERKÄUFERS für den Fall, dass der Kaufinteressent den KV nicht abschließt, dient

- die Reservierungsgebühr in Anrechnung gebracht wird, sofern der Kaufinteressent den beabsichtigten notariellen KV abschließt.




Den Begriff Verkäufer habe ich jetzt fett geschrieben, weil hier komischerweise die Reservierungsgebühr dem Verkäufer anstatt dem Makler überwiesen werden soll. Aus der Bankverbindung gehe nichts näheres hervor.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 12:38
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AW: Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Da der Kaufvertrag nicht zustandekommen kann, muss die Reservierungsgebühr zurückgezahlt werden. Eine derartige "Gebühr" ist sowieso nicht rechtens!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 22:02
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AW: Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Hallo,

danke für Deine Antwort. Über Deine Einschätzung freue ich mich.

Aber könntet Ihr mich noch etwas über den rechtlichen Hintergrund dieser Einschätzung aufklären?

Vielen Dank
Mozillo
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 11:31
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AW: Nach Reservierung Rückzug des Verkäufers

Das steht im § 652 BGB
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