Dies ist eine Diskussion zu Nach dem Kauf, Schäden im Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Nach dem Kauf, Schäden im Haus folgende Frage interessiert mich: Ein Käufer kauft eine Immobilie von einem Verkäufer. Bei der Besichtigung des Hauses, auf die Frage von der Käuferin, antwortet der Makler, dass die Fenster in Ordnung sind. Die Verkäuferin ist zur Übergabe garnicht erschien. Nach dem Einzug ins Haus merkt die Käuferin, dass die Fenster sehr, sehr undicht sind. Welche Vorgehensweise ist für die Käuferin empfehlenswert? Kann die Käuferin von der Verkäuferin Kaufpreisminderung verlangen. |
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Was wurde denn zu eventuellen Schäden im Notarvertrag vereinbart? Wie alt wäre das Haus?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Im Normalfall wird bei gebrauchten Immobilien im Notarvertrag ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Derartige Mängel sind sichtbar! Da ist nichts zu machen! |
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Ich habe schon Häuser besichtigt, bei denen waren die Fenster derart zugestellt, dass man nicht näher als bis auf einen Meter kam. Da sollten die Alarmglocken klingeln...
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Zitat:
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Das Haus ist von 1989. Die Mängel waren nicht sichtbar, obwohl das Haus frei war und der Käufer hat den Makler deswegen angesprochen. § 4 Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels, insbesondere wegen des Bauzustandes aufstehender Gebäude, werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Käufer hat das kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegewärtigen, altersbedingten Zustand. Der Verkäufer erklärtm dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. |
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Zitat:
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| AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus Hier hat der Käufer das Objekt offensichtlich nicht ausreichend geprüft (wahrscheinlich hätte schon ein Kerzentest gereicht, oder mit dem Wasserschlauch draufhalten) und ist auf die Nase gefallen. Die Vertragsklausel verhindert eine Haftung wegen undichter Fenster.
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