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Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Dies ist eine Diskussion zu Nach dem Kauf, Schäden im Haus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.08.2009, 13:56
JLo JLo ist offline
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Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Hallo,

folgende Frage interessiert mich:

Ein Käufer kauft eine Immobilie von einem Verkäufer. Bei der Besichtigung des Hauses, auf die Frage von der Käuferin, antwortet der Makler, dass die Fenster in Ordnung sind. Die Verkäuferin ist zur Übergabe garnicht erschien. Nach dem Einzug ins Haus merkt die Käuferin, dass die Fenster sehr, sehr undicht sind.

Welche Vorgehensweise ist für die Käuferin empfehlenswert?

Kann die Käuferin von der Verkäuferin Kaufpreisminderung verlangen.
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Alt 02.08.2009, 05:25
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Was wurde denn zu eventuellen Schäden im Notarvertrag vereinbart?

Wie alt wäre das Haus?
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Alt 02.08.2009, 08:09
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Im Normalfall wird bei gebrauchten Immobilien im Notarvertrag ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 10:57
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Derartige Mängel sind sichtbar! Da ist nichts zu machen!
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Alt 03.08.2009, 11:34
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Ich habe schon Häuser besichtigt, bei denen waren die Fenster derart zugestellt, dass man nicht näher als bis auf einen Meter kam. Da sollten die Alarmglocken klingeln...
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Alt 03.08.2009, 12:14
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich habe schon Häuser besichtigt, bei denen waren die Fenster derart zugestellt, dass man nicht näher als bis auf einen Meter kam. Da sollten die Alarmglocken klingeln...
Was daraus dennoch keinen unsichtbaren Mangel macht!
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  #7 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 13:47
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Das Haus ist von 1989.

Die Mängel waren nicht sichtbar, obwohl das Haus frei war und der Käufer hat den Makler deswegen angesprochen.

§ 4
Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels, insbesondere wegen des Bauzustandes aufstehender Gebäude, werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.
Der Käufer hat das kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegewärtigen, altersbedingten Zustand. Der Verkäufer erklärtm dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 13:57
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Zitat:
Zitat von JLo
Die Mängel waren nicht sichtbar, obwohl das Haus frei war und der Käufer hat den Makler deswegen angesprochen.
Sehr, sehr undichte Fenster sind bei genauem hinsehen immer erkennbar. Der Verkauf erfolgte (remby schrieb es schon) mit Sicherheit unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Verkäufer müsste nur unsichtbare Mängel, die ihm bekannt waren, aufführen.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 14:59
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AW: Nach dem Kauf, Schäden im Haus

Hier hat der Käufer das Objekt offensichtlich nicht ausreichend geprüft (wahrscheinlich hätte schon ein Kerzentest gereicht, oder mit dem Wasserschlauch draufhalten) und ist auf die Nase gefallen. Die Vertragsklausel verhindert eine Haftung wegen undichter Fenster.
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