Dies ist eine Diskussion zu Muss Makler für Notarkosten aufkommen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Muss Makler für Notarkosten aufkommen? ich habe die folgende Frage: Angenommen ein Kaufinteressent K möchte ein Grundstück mit einem Altbau kaufen und fordert von einem Makler M ein Exposé zu diesem Objekt an. Das Interesse ist groß und der Makler erbittet Gebote von den verschiedenen Interessenten. K ist der Höchstbietende und M teilt ihm mit, dass er das Objekt nun wohl kaufen kann. K hatte dem M erzählt, dass er das Grundstück mit einem Geschäftspartner zusammen kaufen wird, da er es sich nicht alleine leisten kann. Dieser Geschäftspartner solle somit Miteigentümer werden. Dieses war für M so ok. Der K (nicht der Makler) bestellte nun bei einem Notariat seiner Wahl den Kaufvertragsentwurf. M mußte dazu nur die Grundbuchbezeichung und die Personalien der Verkäufer beisteuern. Als der Makler M den Entwurf für die Verkäufer erhielt, zeigte er sich verärgert, denn dort hatte K eintragen lassen, dass das Grundstück real geteilt werden soll, er nur den Altbau behalten wollte und der Geschäftspartner auf dem neuen Teilstück zusätzlich einen Neubau errichten wollte. Der M sagte, dass einer der vier Verkäufer großen Wert darauf legt, dass das Gesamtobjekt in seiner Schönheit unverändert erhalten bleibt. Die Verkäufer verkaufen das Grundstück zusammen mit M aus diesem Grund am Ende an einen anderen Kaufinteressenten. K ärgert sich, denn im Exposé stand, dass im vorderen Teil des Grundstück unter bestimmten Umständen ein Neubau möglich wäre und er nun auf den Kosten für den Kaufvertragsentwurf sitzen bleibt. Kann er diese Kosten vom Makler M verlangen? Vielen Dank für einen Lösungsansatz und viele Grüße Ricardo |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? nein, das kann er nicht. der/die verkäuferin ist frei zu verkaufen, an wen sie möchte und zu bedingungen, wie sie möchte. letzlich entscheidet die verkäuferin das sowieso selber nicht der makler. vermutlich war der makler hier zur vorauswahl bevollmächtigt? ist aber auch egal. wenn im expose steht "unter bestimmten bedingungen" wär ein neubau möglich, hätte man sich nach diesen bedingungen erkundigen müssen. da kann ja sonstwas mit gemeint sein... ich sehe keinen anlass für schadenersatz. anders wäre es gewesen, wenn der makler vorher genaue kenntniss über diese vorhaben gehabt hätte und zugestimmt hätte nun deswegen widerruft. das sehe ich hier aber nicht als gegeben. |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? Vielen Dank für die rasche Antwort. Noch eine kurze Rückfrage: Wäre es anders, wenn der M das Objekt zusätzlich auch als Baugrundstück angeboten (Internet, Exposé) hätte, er beim Erkennen der Teilungsabsicht im KV-Entwurf des Käuferns aber mitteilt, dass die Verkäufer einen unveränderten Erhalt der Immobilie bevorzugen und daher einen anderen Käufer wählen? |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? Zitat:
das hängt sehr davon ab, was da im vorfeld für gespräche gelaufen sind. die frage wird sein, ob sich der käufer nach treu und glauben sicher sein durfte, dass ihm und keinem anderen das dingi verkauft werden würde. das geht aus dem geschilderten sachverhalt nicht vor und würde hier wahrscheinlich auch die möglichkeiten sprengen. es klingt bisschen so, als wär das mehr ne art schnellschuss gewesen: viele interessentinnen, dann gebote, dann ganz schnell notarvertrag damit die kiste in torckene tücher kommt. es klingt, als sei da nicht groß im vorfeld über details gesprochen worden...? wenn ich ganz böse fantasien hätte, würde ich annehmen, dass der neue käufer noch mehr zahlt. und das könnte der makler nämlich nicht als argument nehmen, ohne auf die notarskosten ersetzen zu müssen. denn darauf, dass man sich über den preis eingig ist, konnte sich der käufer nach treu und glauben verlassen... |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? Vielen Dank! Nein, in diesem Beispielfall hat der K immer so getan, als ob er das Objekt als Ganzes nutzen möchte und hat erst mit dem Notarvertrag die Karten auf den Tisch gelegt. Die eigentlichen Käufer haben am Ende noch etwas weniger gezahlt als K es getan hätte. Die Verkäufer haben auf diese Differenz verzichtet, weil ihnen der Erhalt der Anlage wichtiger war. |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? Wer bestellt, bezahlt! Der Makler hat nichts gemacht, was ihn evtl. zum Schadensersatz verpflichten könnte! |
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| AW: Muss Makler für Notarkosten aufkommen? seh ich auch so. |
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| kaufvertrag, makler, notar |
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