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Muss ein Verwalter Kostenvoranschläge zu Tagesordnungspunkten der ETV einholen???

Dies ist eine Diskussion zu Muss ein Verwalter Kostenvoranschläge zu Tagesordnungspunkten der ETV einholen??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.08.2008, 16:46
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Muss ein Verwalter Kostenvoranschläge zu Tagesordnungspunkten der ETV einholen???

Hallo zusammen,

wie genau müssen Tagesordnungspunkte formuliert sein?
Reicht es z.B zu schreiben
TOP 17 Beschluss über den Abschluss eines Dachwartungsvertrages.

Oder muss das genauer formuliert sein?? Müssen die voraussichtlichen Kosten angeben sein?
Muss der Verwalter einen oder mehrere Kostenvoranschläge vorlegen können???
Welcher § des WEG regelt das?

Ich danke schon einmal allen die mir hier weiterhelfen können und wollen.

Schönes Wochenende jumanji
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 12:47
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AW: Muss ein Verwalter Kostenvoranschläge zu Tagesordnungspunkten der ETV einholen???

Zitat:
Zitat von jumanji
Reicht es z.B zu schreiben
TOP 17 Beschluss über den Abschluss eines Dachwartungsvertrages.
Ja, das reicht! Jeder weiss, was gemeint ist!
Zitat:
Müssen die voraussichtlichen Kosten angeben sein?
Nein!
Zitat:
Muss der Verwalter einen oder mehrere Kostenvoranschläge vorlegen können???
Nein! Er kann von der Versammlung dazu beauftragt werden.
Zitat:
Welcher § des WEG regelt das?
§ 23 (2)
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