Dies ist eine Diskussion zu Muss Eigentümergemeinschaft aktuelle KabelTV-Technik ermöglichen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Jedem steht es natürlich frei, zusätzlich beim Kabelanbieter auch digitales TV dazuzubestellen. Für Laien: das Signal dafür kommt über die gleiche Leitung wie das "normale" analoge TV, man empfängt dann über einen Zusatzreceiver digital alle Programme, die es auch analog gibt, plus zahlreiche weitere Sender und auch Bezahl-Sender. Man kann auch weiterhin ohne den Zusatzreceiver analoges-TV empfangen und schauen, wenn man möchte. Digitales TV hat in dem Wohnhaus aber bislang nur ein einziger Mieter/Eigentümer bestellt und nutzt dies auch (zB für Live-Fußball usw.). Nennen wir ihn Digi t'Algostino. ![]() Nun stellten einige ausschließlich digital zu empfangende Sender technisch etwas um: die Sendefrequenzen liegen auf einem "höheren" Frequenzband. Diese Sender empfängt Digi t'Algostino nun nicht mehr. Er findet heraus dass der 25 jahre alte Verstärker im Haus nur bis zu einer viel niedrigeren Frequenz geeignet ist (ca. 400MHZ, neuere Technik seit einigen Jahren: 800MHz). Innerhalb seiner Wohnung kann man da nichts dran ändern. Frage: hätte Digi t'Algostino als Eigentümer der Wohnung, bzw. wenn er Mieter wäre: hätte sein Vermieter=Eigentümer einen Anspruch darauf, dass im Haus ein neuer Verstärker auf Gemeinschaftkosten eingebaut wird? Also im grunde: hat er Anspruch darauf, dass er das technishc einwandfreie Signal, das der Kabelanbieter bis zum Haus bringt (am sog. "Übergabepunkt" ), auch 100% nutzen kann? Falls man zB einen "funktionierender Kabelanschluss" pochen darf: würde das auch die Nutzung seiner digitalen Komponenten beeinhalten oder nur den "normalen" analogen Empfang? Wenn nein: welche Faktoren sprechen dagegen? Müßte das erst bei einer Eigentümerversammlung beschlossen werden? Wenn ja: mit welcher Mehrheit? Es werden übrigens regelmäßig - wie ja auch üblich - in der fiktiven Gemeinschaft von allen Eigentümern auch Dinge bezahlt, von denen viele der Eigentümer keinen Nutzen haben, wie zB Balkonsanierung bei nur bei 6 von 15 Wohnungen (die anderen 9 haben gar keinen Balkon), oder abschließbare Türen zwischen Treppenhaus und den Gängen, die zu den Wohnungen führen, aber nur für die 6 Wohnungen der obersten Etage usw. Man könnte vlt. als Analogie nehmen: im Haus wäre zB DSL 16000 seitens der Tcom möglich, aber die Leitungen IM haus verhindern dies, so dass nur DSL1000 möglich ist. Im Haus möchten nur 1-2 Eigentümer auch DSL16000 unbedingt nutzen. Hätte man ein Anrecht auf eine Modernisierung auf Gemeinschaftskosten? An sich gibt es keinelei plausible Gegenargumente, jedenfalls rein rational, also nicht juristisch - der "Umbau" ist simpel: alten Verstärker von der Wand montieren und alle Kabel abstecken, neuen Verstärker an die Wand schrauben, alle Kabel reinstecken, fertig - Betriebskosten sind quasi identisch (beide brauchen wenige Watt an Strom) - Kostenpunkt verrechnet auf eine TIEFgegriffene Nutzungsdauer von nur 10 Jahren wären ca 1-2 pro jahr pro Partei. 1-2 sind da kein relevanter Gegengrund... - die Attraktivität der Wohnungen für spätere Verkäufe und Vermietungen wird erhöht, da nur mit der neueren Technik uneingeschränkt digitales Kabel-TV, aber auch Internet+Telefon per Kabelnetz möglich ist. - es gibt technisch gesehen keinerlei Nachteile für "Analogseher" - sie können weiterhin wie gewohnt ihr TV-Programm empfangen - in den nächsten Jahren wird ohnehin der Sendebetrieb nach und nach auf digital umgestellt werden. Man muss also ohnehin früher oder später nachrüsten. Wenn aber nun auch noch die rechtliche Seite dazukäme, so wäre es natürlich am besten. Gibt es zu so einem Szenario vlt. sogar Urteile? |
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| AW: Muss Eigentümergemeinschaft aktuelle KabelTV-Technik ermöglichen? Zitat:
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| AW: Muss Eigentümergemeinschaft aktuelle KabelTV-Technik ermöglichen? o.k, danke. Wenn man nun nur den analogen Kabel-TV-Empfang betrachtet, der bei Digi t'algostino nämlich nicht gut ist, sondern bei einigen Sendern sichtbaren Schnee hinterläßt und auch durch neue Kabel+Dosen nicht verbessert werden konnte, und sich dann rausstellt, dass das mit einem neuen Hausverstärker zu regeln ist: braucht es auch dann erst einen Entscheid bei einer Versammlung? Es ist nämlich so, dass heutzutage ohnehin ALLE hausverstärker auch gleichzeitig für digitales TV geeignet sind, d.h. wenn man diesen wechselt, wäre damit quais "nebenbei" das digital-TV-Problem geregelt. |
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