Dies ist eine Diskussion zu Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? Der Bauträger antwortet kurz und knapp: „Es besteht nicht die geringste Verpflichtung, auf Ihre Darlegungen, die keine Anspruchsgrundlage darstellen, zu antworten.“ Meine Frage: Muss der Bauträger/Verkäufer seinen Widerspruch begründen bzw. auf welcher Rechtsgrundlage könnte der Käufer sie verlangen?
__________________ Cum Caesar vidisset portum plenum iuxta navigavit. |
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| AW: Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? Nein, muss er nicht. Wenn dem Käufer das Nein nicht genügt, kann er ja klagen.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? Ist Schlusszahlung bereits geleistet? Wenn nicht, könnte der Bauherr diese, unter Hinweis auf die Mängel, verweigern. Er kann ihn unter Fristsetzung und Androhung von Ersatzvornahme zur Beseitigung auffordern und nach Fristablauf die Ersatzvornahme durchführen. Auch wäre eine Minderung möglich. Zu empfehlen ist die Einschaltung eines Fachanwaltes und Beweissicherungsverfahren.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? @ schielu Ca. 90% der Ersterwerber haben die letzte Kaufpreisrate bezahlt. Die Eigentümer können für sich alleine nicht gerichtlich vorgehen. Eine Klage eines einzelnen Eigentümers würde das bevorstehende Klageverfahren der WEG mit gleichem Inhalt bei Gericht ruhen lassen. (Gleicher Inhalt deshalb, weil im Prospekt zugesagte Normen sowohl im Sonder- wie im Gemeinschaftseigentum zu berücksichtigen sind). Beweiseverfahren wird nicht favorisiert, da es ohnehin in der Klage mündet. Eine Ersatzvornahme in im Gange. Der Rest ist augrund des Volumens (6-stelliger Betrag) eher im Ramen einer Kostenvorschussklage sinnvoll. Rechtsanwälte sind bereits eingeschalten. Mir geht mehr um folgendes: Der Eigentümer muss die von ihm festgestellten Mängel dem Bauträger rügen, das sonst seine Ansprüche verwirken. Meine Frage ist, ob der Bauträger seinen Widerspruch auf die Rüge begründen muss. Ich hätte zumindest beim ersten Mal angenommen ja, weil sonst jeder nicht funktionierende Kaffeevollautomat mit Privatgutachten und Gerichtgutachten auf der Richterbank landen würden.
__________________ Cum Caesar vidisset portum plenum iuxta navigavit. |
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| AW: Muss der Bauträger seinen Mängelwiderspruch begründen? Dass es sich hier um eine Wohnanlage handelt, war nicht bekannt! Wie Don Corleopne schon richtig schreibt, muss der Auftragnehmer nicht auf Einzelheiten eingehen. Das ganze Thema ist hier http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/gewaehr/ recht ausführlich beschrieben. Auch können die bereits eingeschalteten Rechtsanwälte das gut beurteilen.
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