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Musiker in Mehrfamilienhaus

Dies ist eine Diskussion zu Musiker in Mehrfamilienhaus innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.01.2009, 18:43
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Question Musiker in Mehrfamilienhaus

In einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien spielt ein Musiker M jeden Tag mehrere Stunden Tuba. M besitzt drei Wohnungen in diesem Haus. Allerdings spielt er nur in der untersten Wohnung, sodass die darüberliegende Wohnung des Eigentümers E extrem gestört wird. Das Musikinstrument ist so laut, dass man es sogar 20m entfernt auf der Straße noch hören kann, bei geschlossenem Fenster! Außerdem spürt man in der darüberliegenden Wohnung die Resonanz.
Schluss ist bei M meistens erst gegen sieben oder halb 8. Aber der gute Mann spielt eben über den ganzen Tag verteilt.
Die Wohnungen sind alles Eigentumswohnung, nichts vermietet. Besteht eine Möglichkeit für E das Tubaspielen einzudämmen bzw. ganz zu untersagen?

Mfg EMES
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Alt 10.01.2009, 13:01
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AW: Musiker in Mehrfamilienhaus

Die allgemeinen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Zu den allgemeinen Ruhezeiten zählt jedenfalls die Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und die Zeit zwischen 23 Uhr und 7 Uhr. Je nach Ortsgepflogenheit kann die Ruhezeit auch länger sein.

Das LG Flensburg (Urteil v. 18.12.1992, 7 S 167/92, DWW 1993, 102) hat einem Berufsmusiker und seinen Kindern, die ebenfalls Musiker werden wollen, folgende Übungszeiten (Bratsche, Geige, Cello) eingeräumt: Montag bis Freitag von 9-13 Uhr; Montag bis Samstag von 15-19 Uhr; Samstag, Sonntag und Feiertag von 10-13 Uhr und von 15-18 Uhr.
Sind die Ruhezeiten in einer Hausordnung geregelt, so sind die dort enthaltenen Bestimmungen maßgeblich (OLG München, Urteil v. 21.1.1992, 13 U 2289/91, ZMR 1992, 246). Dies bedeutet, dass kein Bewohner während der Ruhezeiten ein Instrument spielen darf, das außerhalb der Wohnung zu hören ist. Umgekehrt ist aber jeder Bewohner berechtigt, außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren.
Die Nachbarn müssen die Musik bis zur Grenze der Belästigung hinnehmen. Dabei kommt es nicht nur auf die Lautstärke, sondern auch auf die Dauer, die Art und die Intensität der Geräuscheinwirkung an.
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Alt 10.01.2009, 14:26
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AW: Musiker in Mehrfamilienhaus

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
jedoch ergeben sich nun neue Fragenstellungen für mich:
In dem Falle es sei keine Hausordnung mit den darin enthaltenen Ruhezeiten vorhanden, hätte der Musiker das Recht ab sieben Uhr morgends bis mittags und von nachmittags bis abends feuerfrei zu spielen?
Außerdem würde es mich interessieren wann die Grenze der Belästigung überschritten ist? Wäre das ggf. Auslegungssache der Behörde? Oder kann man pauschal sagen, so und soviel Dezibel über die xyz Minuten?

Vg EMES
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 13:45
V.I.P.
 
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AW: Musiker in Mehrfamilienhaus

Zitat:
Zitat von EMES
erstmal
In dem Falle es sei keine Hausordnung mit den darin enthaltenen Ruhezeiten vorhanden, hätte der Musiker das Recht ab sieben Uhr morgends bis mittags und von nachmittags bis abends feuerfrei zu spielen?
Das kommt auf die Ortsgepflogenheiten an! - Gemeindesatzung.
Zitat:
Außerdem würde es mich interessieren wann die Grenze der Belästigung überschritten ist? Wäre das ggf. Auslegungssache der Behörde?
Die überwiegende Rechtsprechung beschränkt daher lediglich die Ausübung des Musizierens auf bestimmte Zeiten (z. B. nur außerhalb der Ruhezeiten) und auf eine bestimmte Dauer.
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