Dies ist eine Diskussion zu Muffiger Geruch im Kellergang innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Muffiger Geruch im Kellergang wir stellen uns ein relativ neues Mehrfamilienhaus vor, in dem nur Eigentümer wohnen. Im Kellergang, der von einer T30-Brandschutztüre abgeschlossen wird, gibt es keine Fenster und damit auch keine Lüftungsmöglichkeiten. Aus einem der verschlossenen Kellerräume dringt ein starker, muffiger Geruch der höchst wahrscheinlich durch die Lagerung von einschwitztem Kletter- und anderem Sport-Equipment verursacht wird. Dies wird von mehreren Parteien als sehr unangenehm empfunden. U.A.deshalb blockiert eine Partei ständig die Brandschutztüre um den Geruch ins Treppenhaus zu lassen, was wiederum von den oben wohnenden Parteien nicht gutiert wird. Frage: Was bestünden theoretisch für Möglichkeiten der ME-Gemeinschaft gegenüber den "Geruchsverursachern"? LG v. J. |
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| AW: Muffiger Geruch im Kellergang Hmmm... was halten denn die fiktiven Eigentümer von einer Begehung durch das Bauordnungsamt? Es sollte einfach festgestellt werden, dass hier keine Baumängel vorhanden sind oder die Brandschutzordnung unterlaufen wird. |
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| AW: Muffiger Geruch im Kellergang Naja, die Idee mit dem Baurechtsamt ist ja sachlich schon richtig. Allerdings wollen die Menschen im Hause ja auch in Zukunft noch miteinander leben. Das Echo einer solchen behördlichen Aktion wäre dem bestimmt nicht dienlich. Meine Frage ist eher, ob man theoretisch eine Partei mit Mehrheitsbeschluss dazu bringen könnte, den Inhalt des Kellerraumes zu "überarbeiten" und somit die Quelle des Geruchs zu beseitigen. LG v. J. PS. Wo kann man denn die Brandschutzordnung z.B. für Baden-Württemberg nachlesen? |
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| AW: Muffiger Geruch im Kellergang Ich hatte von "Bauordnungsamt" geschrieben. Dieses kann man auch völlig anonym von Mängeln in Kenntnis setzen. ![]() Von Mehrheitsbeschlüssen dieser Art halte ich nichts, weil man dann ja eventuell den Geruchsverursacher direkt bloßstellt. Und die Brandschutzordnung findet man im Netzt unter "Brandschutzordnung" und unter Hinzufügen des Landes. |
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