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Müssen freilaufende Katzen geduldet werden?

Dies ist eine Diskussion zu Müssen freilaufende Katzen geduldet werden? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 13:44
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Müssen freilaufende Katzen geduldet werden?

Mal angenommen die Parteien A und B haben jeweils das Miteigentum zu 1/2 an einem Haus mit Grundstück. Jede Partei hätte eine abgeschlossene Wohnung und einen abgeschlossenen Garten. Nehmen wir nun mal an, dass die Partei A mehrere Katzen, z.B. 4 Stück, halten würde und diese stets über den Garten der Partei B aus dem Haus lassen würde. Wir sollten uns dabei auch vorstellen, dass die Katzen ja gewisse Hinterlassenschaften machen und Zäune verkratzen könnten. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Partei B um dies zu unterbinden?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 14:36
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AW: Müssen freilaufende Katzen geduldet werden?

Die Schäden, die durch die Katzen nachweislich erzeugt wurden, müssen die Besitzer der Katzen beseitigen, inklusive der Hinterlassenschaften. Der Freilauf kann nicht unterbunden werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 14:44
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AW: Müssen freilaufende Katzen geduldet werden?

Aber B kann doch nicht bei jedem Häufchen, jedem toten Beutetier und jedem Kratzer im Holzzaun nachweisen, dass es von diesen Katzen ist. Reicht da eine bestimmte Anzahl an Photos?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 14:16
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AW: Müssen freilaufende Katzen geduldet werden?

Da gibt es keine Möglichkeit! Katzen sind freiläufer und müssen hingenommen werden!
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