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Mündliche Zusagen des Maklers

Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Zusagen des Maklers innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.12.2009, 14:03
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Mündliche Zusagen des Maklers

Ein Bauträger erwirbt ein Mehrfamilienhaus und läßt die Wohnungen über einen Makler verkaufen. Bei den Verkaufsgesprächen erwähnt der Makler diverse Dinge, die im und ums Haus herum noch gemacht werden, beispielsweise sollen Gartenanlagen und ein Fahrradunterstand gebaut werden. Diese Dinge sind nicht im Kaufvertrag aufgelistet, werden den 10 Käufern aber unabhängig voneinander vom Makler teils ausführlich beschrieben.

Da der Makler bei Notarterminen als Stellvertreter des Bauträgers auftritt, gehen die Käufer davon aus, daß seine Zusagen verbindlich sind und alle angekündigten Arbeiten auch erledigt werden. Bei einigen Käufern beeinflussen sie sogar die Kaufentscheidung. Nachdem alle Wohnungen verkauft und bezahlt sind, beruft sich der Bauträger jedoch auf die Kaufverträge und will von Außenanlagen u.ä. nichts wissen.

Inwiefern sind mündliche Zusagen, beispielsweise eines Maklers, bindend? Kann ein Bauträger für die Zusagen seines Maklers zur Verantwortung gezogen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 14:06
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AW: Mündliche Zusagen des Maklers

Zitat:
Zitat von Dietlinden
Inwiefern sind mündliche Zusagen, beispielsweise eines Maklers, bindend? Kann ein Bauträger für die Zusagen seines Maklers zur Verantwortung gezogen werden?
Überhaupt nicht! Maßgeblich ist nur das im Vertrag vereinbarte!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 09:22
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AW: Mündliche Zusagen des Maklers

Ein erfolgreicher Rosstäuscher kommt ohne Dumme nun mal nicht aus.

Die Käufer waren wohl einfach zu blauäugig.

Alles, was am Grundstück noch passieren soll, entscheiden (und bezahlen) die Wohnungseigentümer.

Ab der ersten verkauften Wohnung lag die Entscheidungsbefugnis schon nicht mehr beim Bauträger.

Gruß,
Wohni
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