Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Absprachen beim Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Meine Partnerin war damals Zeugin, als das Zubehör mit angeboten wurde. Die Verkäuferin hatte keine Zeugen beim Kaufgespärch. Wir fühlen uns natürlich ganz schön verschaukelt von der Dame und erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Im Kaufvertrag steht, dass das Haus mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und Zubehör verkauft wurde. Meine Frage ist, ob wir überhaupt bei einem Rechtsstreit eine Chance hätten? Gibt es einen ähnlichen Fall oder Pragraphen, den man als Argument nennen könnte? |
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| AW: Mündliche Absprachen beim Hauskauf Pech gehabt |
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| AW: Mündliche Absprachen beim Hauskauf Also 1. entspricht die Frage eigentlich nicht den Forenregeln, da nicht abstrakt gestellt. 2. moechte ich allgemein anmerken, dass ein Haus doch in der Regel mit Grundstueck verkauft wird. Zu einem Grundstueck gehören nach meiner Kenntnis die wesentlichen Bestandteile (§§ 93-94 BGB) Hierzu gehoeren die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen. Vielleicht hilft das weiter. |
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