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Mündliche Absprachen beim Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Absprachen beim Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.03.2004, 12:00
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Unhappy Mündliche Absprachen beim Hauskauf

Meine Partnerin und ich (50%/50%) haben ein Haus gekauft. Die Verkäuferin hat das Haus mit Gartenhaus, Rollos im Veluxfenster usw. angeboten. Für uns waren die zusätzlichen Dinge ein wichtiges Kaufargument. Wir waren natürlich auch zu gutgläubig, um diese Dinge im Kaufvertrag zu fixieren. Einige Tage vor Übergabe des Hauses fällt Ihr ein, dass Sie das Gartenhaus, Rollos usw. braucht und pocht auf den Kaufvertrag, weil es ja nicht eingetragen ist. Wir finden, das Haus wurde unter falschen Tatsachen verkauft.
Meine Partnerin war damals Zeugin, als das Zubehör mit angeboten wurde. Die Verkäuferin hatte keine Zeugen beim Kaufgespärch. Wir fühlen uns natürlich ganz schön verschaukelt von der Dame und erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Im Kaufvertrag steht, dass das Haus mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und Zubehör verkauft wurde. Meine Frage ist, ob wir überhaupt bei einem Rechtsstreit eine Chance hätten? Gibt es einen ähnlichen Fall oder Pragraphen, den man als Argument nennen könnte?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2006, 12:12
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AW: Mündliche Absprachen beim Hauskauf

Pech gehabt
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Alt 01.06.2006, 13:40
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AW: Mündliche Absprachen beim Hauskauf

Also 1. entspricht die Frage eigentlich nicht den Forenregeln, da nicht abstrakt gestellt.

2. moechte ich allgemein anmerken, dass ein Haus doch in der Regel mit Grundstueck verkauft wird. Zu einem Grundstueck gehören nach meiner Kenntnis die wesentlichen Bestandteile (§§ 93-94 BGB) Hierzu gehoeren die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen.

Vielleicht hilft das weiter.
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