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Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Dies ist eine Diskussion zu Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By Wohni

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2012, 12:41
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Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Sehr geehrte Forenten,

wo kann man sich konkret über die Rechte der Eigentümer und die Pflichten der Hausverwaltung zu obigem Thema informieren ?

Unser Nachbar erzählte nämlich über die Feiertage, dass eine befreundete WEG 80 E Zinsen für die mündelsicher angelegte Rücklage in Höhe von 38.000 Euro bekommen hat.

Das erscheint mir unglaublich niedrig.

Ich dachte bisher, es sei keine Frage, dass man mindestens 0,5 Prozent für eine mündelsichere Anlage ansetzen darf.

Mit freundlichen Grüssen
Bitteschön
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 10:28
V.I.P.
 
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AW: Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Die Rücklagenanlage nimmt der Verwalter vor. Die Zinsen richten sich nach der Anlageform. Das kann ein Kontokorrentkonto sein. Dazu gibt es keine Vorgaben wenn es keine Eigentümerbeschlüsse gibt. Und mit mündelsicherheit hat die Verzinsung gar nichts zu tun!
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 20:06
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AW: Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

@ schielue

Dass die Verzinsung nichts mit "mündelsicher" zu tun hat stellen Sie ziemlich definitiv fest.

Die Nachbarin bzw. ihre Hausverwaltung behaupten das Gegenteil.

Gibt es dazu Urteile oder Informationsquellen ?

Wenn nicht, ist es also die Gleichgültigkeit der Eigentümer, die eine bessere Verzinsung verhindert.

Mit freundlichen Grüssen
Bitteschön
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 23:42
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AW: Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Als Eigentümer könnte man so vorgehen:

1. Durch Einsicht bei der Verwaltung klären, wie und zu welchen Bedingungen die Rücklagen bislang angelegt sind.

2. Zinsgünstigere Angebote von Banken einholen. Die Banken müssen wissen, dass es um Rücklagen einer WEG geht und nicht um Privatanlagen.

3. Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung bei der Verwaltung anmelden: "Beratung und Beschluss über die Anlage der Instandhaltungsrücklage".

4. In der Eigentümerversammlung beraten und beschließen.

5. Der Verwalter hat den Beschluss umzusetzen.

Das A und O dürfte dann sein, den anderen Eigentümern die eingeholten Angebote zu erklären und plausibel zu machen.
Am Besten eine tabellarische Übersicht anfertigen und eine Kopie jedem Versammlungsteilnehmer in die Hand drücken!

MfG, Wohni
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2012, 15:43
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AW: Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Danke für diese nachvollziehbare Vorgehensweise und Übersicht.

Wenn dann noch die Eigentümer mitmachen und nicht aus Gleichgültigkeit oder unerklärlicher Sympathie für die HV streiken, wäre alles Gut.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 17:01
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AW: Mündelsichere Verzinsung der WEG-Rücklage

Hallo,

ich war mehrere Jahre Verwaltungsbeirat und kenne das Thema.

Klar liest jeder in der Zeitung: 2% Zinsen gebührenfrei auf Festgeld.

Das gilt aber nur für Privatleute... In dem Moment wo da eine Hausverwaltung mit WEG auftaucht gilt das nicht mehr. Warum? Bank fragen.

Bei gewerblicher Kontoführung werden Gebühren verlangt und schlechte Zinsen geboten.

Und zum Trost: Als ich noch Mieter war wollte ich mal bessere Zinsen auf mein Kautionskonto. Die Frau von der Bank hat mich mitleidig angelächelt und ich bekam die gesetzlichen Sparbuchzinsen (also knapp über 0%).

Nicht aufregen. Is' halt so.

Grüße

Lumpi
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