Dies ist eine Diskussion zu MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 Kennt jemand diesen Text? und was hat er zu bedeuten? Würde mich freuen von euc zu hören Gruß aus Stuttgart Bernd |
| |||
| AW: MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 Geht es nur um die Kommentierung des Kommentars oder gibt es einen konkreten Hintergrund? Zu dem Thema gibt es höchstrichterliche Rechtssprechungen. |
| |||
| AW: MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 Vielen Dank ersmal für eure Mühe. Mich würden hier die höchstrichterlichen Entscheidungen interessieren. |
| |||
| AW: MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 [QUOTE=bernd2001Mich würden hier die höchstrichterlichen Entscheidungen interessieren.[/QUOTE] Dann nenne das konkrete Problem! |
| |||
| AW: MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 Folgender Fall. Kunde A hat ein Ladenlokal angemietet und behauptet hinterher er hätte beim Besichtigungstermin dem Makler gesagt, dass er bereit wäre max. 2 MM Provision zu bezahlen. Rechnung wurde inder für Gewerbemietverträge üblichen Höhe von 3,6 MM zzgl. MwSt. gestellt und nicht bezahlt. Nach Mahnung kam ein Schreiben vom Kunde daß er nur zur Zahlung von 2 MM bereit sei und alles weitere über seinen Anwalt gehen soll. Der Anwalt hat sich dann auf Dissen berufen, wohingegen der Makler mit einem entsprechendne OLG Urteil geantwortet hat. Hierrauf kam die ANtwort des Anwalts mit Verweis auf MünchKomm BGB/ Rot, § 653, Rd.Nr.1. Ferner meinte der Anwalt vom Kunde, daß hier eh noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen sei. So, deshalb meine Frage nach den Urteilen. Freue mich schon auf eure Antworten |
| |||
| AW: MünchKommBGB/Roth, § 653, Rd.-Nr. 1 Zitat:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=180 . Ansonsten stellt sich die Frage ob das als "Gegenangebot" zu werten ist. Das könnte m.E. der Fall sein, wenn, nach dieser (beweisnotwendigen) Aussage, der Makler dennoch weitere Dienste erbracht hat. Diese müssten dann aber ursächlich für die Anmietung gewesen sein! Ohne den genauen Ablauf zu kennen, ist es schwer eine Aussage zu treffen. In dem, dem zugrunde liegenden, Urteil wurde überhaupt kein Gegenangebot gemacht. Es wurde lediglich von "zu hoch" gesprochen und eine falsche Ortsüblichkeit in`s Gespräch gebracht. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| HA BGB Uni Bonn Roth | Zivilrecht - Hausarbeiten | 10.03.2010 21:14 |
| HA BGB Uni Bonn Roth | Bürgerliches Recht allgemein | 10.03.2010 20:57 |
| Honorarprofessur für Industrielle Photovoltaik-Fertigung an Sylvia Roth | Nachrichten: Wissenschaft | 24.03.2009 15:00 |
| TUB: Funkkontakt mit ARD-Journalist Thomas Roth | Nachrichten: Wissenschaft | 05.12.2006 16:00 |
| Universitäts-Professorin Dr. Marie-Louise Roth 80 Jahre | Nachrichten: Wissenschaft | 21.07.2006 11:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios