Dies ist eine Diskussion zu Mithaftentlassung bei Grundpfandrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mithaftentlassung bei Grundpfandrecht angenommen A erwirbt bei Immobilienfirma B ein Grundstück. Nachweislich gerät B nach Abschluß und erfolgter Zahlung in finanzielle Schwierigkeiten. Ca 6 Monate nach Eintragung im Grundbuch erhält A eine Rechnung von einer Gerichtskasse mit der Verpflichtung um Zahlung eines Betrages mit der Begründung "Mithaftentlassung bei Grundpfandrecht". Was kann man sich darunter vorstellen? Worum handelt es sich? Bitte um Ratschläge. Vielen Dank. |
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| AW: Mithaftentlassung bei Grundpfandrecht Im Grundbuch war noch eine Grundschuld für B eingetragen, die auf mehreren Objekten gesamtschuldnerisch lastet. Das von A erworbene Grundstück wurde zur Löschung freigegeben und im Grundbuch von A gelöscht (diese besteht aber weiterhin auf den anderen noch belasteten Objekten). Da diese Löschungskosten bei B wegen Zahlungsunfähigkeit nicht eingefordert werden können, "holt" sich die Gerichtskasse jetzt die Kosten von A (für Notar- und Grundbuchkosten haften generell Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch). |
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