Dies ist eine Diskussion zu Mit Kredit belastetes Haus kaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mit Kredit belastetes Haus kaufen Ein Ehepaar (Er: angestellter Landwirt auf dem Hof seines Vaters, den er auch übernehmen wird; Sie: auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin) möchten ein Haus incl. Grundstück von der Mutter des Ehemannes kaufen. Das Haus befindet sich im Privatbesitz der Mutter und ist nicht Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebs.Das Haus wurde jedoch gerade mit einem Kredit (Höhe unbekannt!) belastet. Dieser Kredit wird auf dem landwirtschaftlichen Betrieb für den Bau einer neuen Stallanlage verwendet. Das Haus ist also Sicherheit für den Stall des Betriebes. Im Zuge dessen wurde das Haus begutachtet und auf 100.000 Euro geschätzt. Trotzdem wären, um das Haus herzurichten, noch einige größere Investitionen nötig. Außerdem ist das Haus noch vermietet. Die Mieter wohnen dort schon 11 Jahre. Beite Parteien, Eltern, sowie dass junge Ehepaar haben in Eheverträgen Gütertrennung vereinbart, um den landwirtschaftlichen Betrieb und das Vermögen der nicht auf dem Hof arbeitenden Frauen zu schützen. Das junge Ehepaar müsste um das Haus erwerben zu können ebenfalls Geld aufnehmen und kann kein größeres Eigenkapital vorweisen. Alle finanziellen Belastungen sollen gemeinsam gestemmt werden! Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass Haus zu kaufen und wenn ja, was käme auf das junge Ehapaar/ die Eltern des Ehepaars zu? Welche Probleme könnte es geben, gerade in Hinblick auf die Gütertrennung, wie oben beschrieben?! |
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| AW: Mit Kredit belastetes Haus kaufen Mit der Gütertrennung ist das ja nicht weit her, wenn der Kredit auf dem Haus schon im Stall steckt... Das junge Paar müsste den Kredit auf dem Haus ablösen oder übernehmen. Ist auch nicht im Sinne der Gütertrennung. Ein zusätzlicher Kredit für den Haus kostet zusätzlich Geld, das aber mit dieser Investition nicht zu erwirtschaften ist. Bezüglich der Gütertrennung sollte man das regelmäßig beim ReNo prüfen und ggf. update festschreiben. OT: Ein altes Haus sanieren kostet viel Geld, oft mehr als man denkt und gerade energetisch hat man dann kein neues Haus. Ist nicht irgenwo noch Platz zum bauen? Plan B wäre ein Gespräch mit dem Steuerberater, evtl. wäre es vorteilhafter, wenn das junge Paar das verschuldete Haus mietet. Soll doch das Geld die Mutter bekommen und nicht die Bank. Rücktransfer Kapital ist immer möglich. Sollte ein Erbfall eintreten irgendwann, so sollte man Verfügungen treffen, um nicht das häufige Erbenhauen und -stechen zu erleben. Stichworte wären dann noch Eigenbedarf und Vorkaufsrecht. Und ob und was man sinnvollerweise wann dem Sohne überschreibt. Ein juristisches, finanzielles und steuerliches Gesamtkonzept wäre nicht verkehrt, die Idee, alles gemeinsam zu stemmen und trotzdem Gütertrennung für den Fall der Fälle anzustreben ist nicht verkehrt. Nur, um aufs Juristische zurückzukommen, wenn da irgendwas schief geht, fließt Geld zur Bank, zu Gläubigern, zum Finanzamt oder "falschen Erben". Der Anspruch von Gemeinsamkeit und Trennung im Vermögensbereich kann einem im Krisenfall um die Ohren fliegen. Haltende Stahltrosse sind reißend sehr unangenehm. Das wollen wir nicht hoffen, das Leben ist aber, wie es ist!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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