Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Mißachtung der Hausordnung (Ruhezeiten)

Dies ist eine Diskussion zu Mißachtung der Hausordnung (Ruhezeiten) innerhalb des Forums Immobilienrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Klaus0155

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 11:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 27
Keine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Melopomene hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mißachtung der Hausordnung (Ruhezeiten)

Nehmen wir mal an, die Hausverordnung wird dahingehend geändert, dass Krach machen (bohren etc.) nur noch von 7 Uhr bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr erlaubt ist. Dem Großteil der Eigentümmer ist dies egal, da bereits im Rentenalter.

Einige Mitbewohner sind allerdings noch berufstätig und dies auch außerhalb und können Arbeiten in der Wohnung teilweise erst nach 19 Uhr erledigen. Da sie bei der Verabschiedung der neuen Hausordnung in der Minderheit waren, konnten sie gegen diesen Erlass nichts bewirken.

Welche "rechtlichen Schwierigkeiten" könnten auf sie als Eigentümer der Wohnung zukommen, wenn sie diese 19 Uhr-Regelung - sagen wir mal - 2 bis 3 Mal im Jahr mißachten (weil nicht anders möglich?)
__________________
Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind:
Das Universum und die menschliche Dummheit.
Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.
--- Albert Einstein ---
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 13:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Mißachtung der Hausordnung (Ruhezeiten)

Unterlassungsklage mit allen anfallenden Kosten, strafbewehrte Unterlassungsverfügung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 16:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Mißachtung der Hausordnung (Ruhezeiten)

In den Gemeinden gibt es ja auch noch Lärmschutzverordnungen, die etwaigen Hausordnungen vorangehen. Ein Blick in diese lohnt sich....
Abgesehen davon können solche lärmerzeugenden Hausarbeiten ja auch an Samstagen (meist zwischen 7:00 Uhr und 12:00 Uhr, bzw. 14:00 Uhr und 17:00 Uhr erledigt werden).

Und wenn es wirklich mal nicht anders geht: Eine entsprechende Kommunikation im Vorfeld wirkt meist Wunder....

Gruß
Klaus
charles0308 likes this.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Änderung der Ruhezeiten? Mietrecht 18.04.2009 11:55
Ruhezeiten! Mietrecht 10.03.2009 13:47
unrechtmäßige Maßnahmen von Polizeibeamten wegen Mißachtung gesetzlicher Altersgrenze Polizeirecht 06.02.2008 23:15
Ruhezeiten Mietrecht 30.10.2006 17:27
Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes Arbeitsrecht 25.07.2006 11:08





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN