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Minderwert durch Altlast

Dies ist eine Diskussion zu Minderwert durch Altlast innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.02.2009, 09:20
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Minderwert durch Altlast

Nehmen wir an auf einem Grundstück wird ein Haus errichtet. Nach drei Jahren stellt sich heraus das im Garten eine Altlast vorhanden ist und auch vom Verkäufer eine Eintragung im Altlastenkataster verschiegen worden ist.

In wieweit wirk sich diese Altlast auf den Wert des Grundstückes bzw. letztendlich auf den Wert des Grundstückes mit Haus aus?

Für einen Hinweis auf entsprechende Urteile währe ich dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 12:08
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AW: Minderwert durch Altlast

Der Sachverhalt gibt (noch) nicht her, um was für eine Altlast es sich handelt. Wenn sich die "Altlast" nur im Garten befindet, kann sie ja so erheblich kaum sein.

Wenn eine Sanierung notwendig ist, kann die Behörde sich auch an den Verursacher oder an den früheren Eigentümer halten.

Das Verschweigen auf Verkäuferseite ist natürlich nicht in Ordnung.

Andererseits hatte auch der Interessent vor dem Notarvertrag schon die Möglichkeit, bei der Behörde nachzufragen, ob das Grundstück im Altlastenkataster bekannt ist.

MfG
Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 20:13
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AW: Minderwert durch Altlast

Danke für die Antwort!

Hier noch ergänzende annahmen...
Wir nehmen zu den Untersuchungen des Baugrundes an das mehrere Rammkernsondierungen gemacht worden sind. Eine diese ist bis auf die sohle der Verfülungen vorgedrungen 8,4m. Diese hate bei einer tiefe von 7,4 m den höchsten belastungsgrad von 240 mg/kg PAK. Die drei anderen RKS konnten aufgrund von Rammhindernissen nicht tiefer als 3 meter vordringen.

Wir nehmen auch an das beim Norariellen Verkauf des Grundstückes die Aussage vom Notar getroffen wurde: "Gibt es probleme mit dem Boden, sind das die Probleme des Verkäufers"
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 23:59
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AW: Minderwert durch Altlast

Bei der tiefen Sondierung wird es jetzt darauf ankommen, ob Grundwasser vorhanden ist und so evtl. eine Gefahr für das Grundwasser besteht, die vielleicht saniert oder gesichert werden muss.

Ansonsten wird es im Gartenbereich an der Oberfläche darauf ankommen, ob auch dort Schadstoffe vorhanden sind, die evtl. durch direkten Kontakt mit Haut wirken können oder durch Aufnahme in Nahrungspflanzen.

Es ist bei dieser Tiefe von über 8 Metern davon auszugehen, dass die Verfüllung sich nicht allein auf dieses Grundstück bezieht. Vielleicht gab es dort einmal eine Ziegeleigrube?
Die zuständige Behörde wird wahrscheinlich schon mehr darüber wissen.

Der Eigentümer ist genau so ordnungspflichtig wie der Verkäufer. Wenn etwas zu tun ist, wird sich die Behörde denjenigen aussuchen, der die Gefahr am schnellsten und effektivsten beseitigen kann. Was beim Notar mündlich beredet wurde, dürfte nicht viel Wert haben.

Ist das Grundstück überhaupt schon bebaut?

MfG
Wohni
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 14:19
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AW: Minderwert durch Altlast

Danke für die Antwort. Jedoch war die Fragestellung eine andere.

Wie kann ich den Wert eines Grundstückes bzw. Grundstück mit Haus ermitteln das zum einen im Altlastenkataster aufgelistet ist und zum anderen der Gartenteil des Grundstückes bis zu 8 meter tiefe verfült ist. Die Verfüllungen sind teilwiese startk Chemisch belastet. (240 mg/kg PAK) Ein Sanierungsangebot liegt bereits vor. Dies übersteigt den Grundstückswert um ca. das 1,5 fache. Fraglich ist jedoch noch die Auswirkung auf das Gebäude auf dem Grundstück.

Vorab vielen dank für eure Hinweise!
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  #6 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 10:43
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AW: Minderwert durch Altlast

Nun ja, die Ausgangsfrage war:

Zitat:
Zitat von Stadelbauer

In wieweit wirk sich diese Altlast auf den Wert des Grundstückes bzw. letztendlich auf den Wert des Grundstückes mit Haus aus?

Für einen Hinweis auf entsprechende Urteile währe ich dankbar.
Die Frage kann sinnigerweise erst dann Beantwortung finden, wenn der Sachverhalt klar ist.

Ist er aber nicht, der Sachverhalt, weil noch offen ist, ob sich die Bodenbelastungen auf das Gebäude überhaupt negativ auswirken können.

Ebenso ist unklar, ob das eine "Sanierungsangebot" des Pudels Kern darstellt, ob es andere Sanierungs- oder Sicherungsmöglichkeiten gibt und ob die Sanierung von der zuständigen Bodenschutzbehörde mit Ordnungsverfügung bestandskräftig verlangt worden ist.

Sollte das vorliegende Sanierungsangebot das Non-plus-ultra sein und 50 % über dem Grundstückswert ohne Altlast liegen, dürfte das Grundstück am Markt nicht verkäuflich sein.

In welchem Bundesland liegt das Grundstück?

MfG
Wohni
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