Dies ist eine Diskussion zu Minderung der Hausverwaltungspauschale legitim? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Minderung der Hausverwaltungspauschale legitim? ich habe folgende Frage: Gegebenenfalls eine Hausverwaltung kommt ihren Pflichten in keinster Weise nach; darf man in diesem Falle die Verwaltungspauschale kürzen oder gar ganz streichen? Um etwas mehr in die Tiefe zu gehen, welche Probleme mit der Hausverwaltung bestehen: - Auf Antwort auf einer lapidare Frage wird aktuell die siebente!!! Woche gewartet. - Im Garten der Wohngemeinschaft wurde eine Leck an den Abwasserrohren der Dachrinnen festgestellt, der Garten steht bei heftigen Regenfällen unter Wasser und das Wasser drückt bereits in die neben dem Garten gelegene Wohnung im EG. Vor drei Wochen wurde der Verwaltung durch den Hausmeister, wie auch durch den Bewohner besagter Wohnung, erst mündlich, dann schriftlich mitgeteilt was überhaupt los ist. Von Seiten der Verwaltung passiert garnichts; weder kam einer der Verwaltung um sich das Problem anzusehen, noch bekam der Hausmeister bisher eine Genehmigung eine Firma mit der Beseitigung des Schadens zu beauftragen. Quasi kann nichts an dem Zustand verändert werden. - Der Regenrost im Eingangsbereich ist defekt. Der Hausmeister bekam bisher, seit knapp 7 Monaten!!! keine Genehmigung einen neuen Rost für ca. 25€ zu erwerben. Auch auf Anfrage einiger Eigentümer hat sich in diesem Falle ebenfalls nichts getan. Dies sind nun wirklich nur drei der insgesamt gefühlten 1.000 Probleme, die mit der Verwaltung bestehen. Ist hier nun eine Minderung oder Streichung der Verwaltungspauschale legal und legitim? Falls möglich bitte Antworten mit Paragraphen des WEG oder Ähnlichem belegen. Bei Fragen, einfach Fragen ![]() Viele Grüße Tom |
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| AW: Minderung der Hausverwaltungspauschale legitim? Nein, eine Reduktion der Verwaltergebühr ist nicht möglich. Es könnte aber die Gemeinschaft bei der nächsten Versammlung eine Abbreufung des Verwalters veranlassen. |
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| AW: Minderung der Hausverwaltungspauschale legitim? Warum hat man diese Möglichkeit nicht? Ansonsten hat man in vielen Fällen, egal ob es sich um Handwerker handelt die nicht ordentlich arbeiten, oder als Mieter, etc., diese Möglichkeit. Als Eigentümer hat man dann also die sogenannte A-Karte gezogen und muss mit dem offensichtlichen Betrug leben? Das kann ich mir prinzipiell eigentlich nicht vorstellen, zumal es sogar soweit geht, dass manche Probleme die Bausubstanz betreffen, und somit nachhaltige Probleme geschaffen werden; und dies nur weil die Verwaltung sich einen Lenz macht... |
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