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Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Dies ist eine Diskussion zu Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 00:56
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Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Angenommen, ein Haus wurde verkauft. Verkäufer steht noch bis Juli 2009 im Grundbuch als Eigentümer. Käufer bewohnt seit Mitte Januar 2009 das Haus. Die Gemeindesteuern werden bis zur endgültigen Eintragung in das Grundbuch vom Verkäufer bezahlt. Die Kaufpreiszahlung erfolgte laut Vertrag im Januar. Könnte der Verkäufer eine Art Nutzungsentschädigung oder Miete bis zur endgültigen Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch verlangen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 14:08
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Das ist nicht üblich! Normalerweise erfolgt die Besitzübergabe mit Zahlung des Kaufpreises. Sollte auch so im Kaufvertrag formuliert sein (Übergang Nutzen, Lasten und Gefahren). Auch die Gemeindeabgaben werdn zu diesem Zeitpunkt abgerechnet. Besitzübergang hat mit Eigentumsübertragung nichts zu tun. Was will der Verkäufer denn noch, er hat doch sein Geld?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 17:48
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Zitat:
Zitat von schielu
Das ist nicht üblich! Normalerweise erfolgt die Besitzübergabe mit Zahlung des Kaufpreises. Sollte auch so im Kaufvertrag formuliert sein (Übergang Nutzen, Lasten und Gefahren). Auch die Gemeindeabgaben werdn zu diesem Zeitpunkt abgerechnet. Besitzübergang hat mit Eigentumsübertragung nichts zu tun. Was will der Verkäufer denn noch, er hat doch sein Geld?


Hier soll der Verkäufer vom Käufer übern Tisch gezogen werden. Eine geforderte Nutzungsentschädigung bis zur endgültigen Eintragung würde die Dreistigkeit der Käufer stoppen können. Sie übernehmen garnichts auch nicht die Gemeindesteuern. Die muß der Verkäufer bis zur endgültigen Eintragung selbst zahlen, obwohl die Käufer das Haus bereits nutzen. Auch der Gemeinde interessiert kein Notarvertrag über eine Angabe des Besitzübergang. Trotzdem herzlichen Dank für die Antwort.
Susi
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 17:51
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Welcher Notar beurkundet denn so einen Kaufvertrag???

Der Notar ist unparteiisch und darf keine Partei übervorteilen!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 20:08
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Zitat:
Zitat von Susi 1
Hier soll der Verkäufer vom Käufer übern Tisch gezogen werden. Eine geforderte Nutzungsentschädigung bis zur endgültigen Eintragung würde die Dreistigkeit der Käufer stoppen können. Sie übernehmen garnichts auch nicht die Gemeindesteuern. Die muß der Verkäufer bis zur endgültigen Eintragung selbst zahlen, obwohl die Käufer das Haus bereits nutzen. Auch der Gemeinde interessiert kein Notarvertrag über eine Angabe des Besitzübergang. Trotzdem herzlichen Dank für die Antwort.
Die Gemeinden machen immer nur Übergang zu Jahresenden. Wie dem auch sei, der Verkäufer hat immer Anspruch auf Abrechnung im Hinblick auf Besitzübergang. Notfallks hilft der Klageweg!
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  #6 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 09:52
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Hier kollidiert Zivilrecht (der Kaufvertrag) mit dem Abgabenrecht (Forderung der Gemeinde wg. Grundsteuer).

schilu hatte es weiter oben schon geschrieben:
Normalerweise werden Kaufverträge so formuliert, das zwischen K u VK der Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahren geregelt wird.


Unabhängig davon muß trotzdem der im Grundbuch eingetragene Eigentümer (der auch bis zur Umschreibung Eigentümer bleibt) die Grundsteuern bezahlen. Wenn sich aus irgendeinem Grunde (passiert manchmal) die Umschreibung sogar lange hinzieht, so kann der VK durchaus auch noch 1-2 Jahre weiter Grundsteuer zahlen, weil er nach Abgabenordnung dazu verpflichtet ist.
Es könnte ja z.B. auch zu einer Rückabwicklung kommen wg. einem bedingten Rücktrittsrecht (nur mal angenommen) - das alles kann die Gemeinde nicht überwachen, weshalb sie sich einfach strikt an den eingetragenen Eigentümer hält, bis ein neuer eingetragen wird.


Wenn jetzt der VK Grundsteuer bezahlen mußte, dann muß er eben dem K=Nutzer der Immobilie eine Forderung wg. gezahlter Grundsteuern zuschicken (möglichst mit Nennung eines Zahlungszieles).
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  #7 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 11:49
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AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch?

Üblicherweise erfolgt ein Abrechnung intern zwischen den Parteien ab Übergabe! Wo ist das Problem?
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