Dies ist eine Diskussion zu Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? |
| |||
| AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Das ist nicht üblich! Normalerweise erfolgt die Besitzübergabe mit Zahlung des Kaufpreises. Sollte auch so im Kaufvertrag formuliert sein (Übergang Nutzen, Lasten und Gefahren). Auch die Gemeindeabgaben werdn zu diesem Zeitpunkt abgerechnet. Besitzübergang hat mit Eigentumsübertragung nichts zu tun. Was will der Verkäufer denn noch, er hat doch sein Geld? |
| |||
| AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Zitat:
Hier soll der Verkäufer vom Käufer übern Tisch gezogen werden. Eine geforderte Nutzungsentschädigung bis zur endgültigen Eintragung würde die Dreistigkeit der Käufer stoppen können. Sie übernehmen garnichts auch nicht die Gemeindesteuern. Die muß der Verkäufer bis zur endgültigen Eintragung selbst zahlen, obwohl die Käufer das Haus bereits nutzen. Auch der Gemeinde interessiert kein Notarvertrag über eine Angabe des Besitzübergang. Trotzdem herzlichen Dank für die Antwort. Susi |
| |||
| AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Welcher Notar beurkundet denn so einen Kaufvertrag??? Der Notar ist unparteiisch und darf keine Partei übervorteilen! |
| |||
| AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Zitat:
|
| |||
| AW: Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Hier kollidiert Zivilrecht (der Kaufvertrag) mit dem Abgabenrecht (Forderung der Gemeinde wg. Grundsteuer). schilu hatte es weiter oben schon geschrieben: Normalerweise werden Kaufverträge so formuliert, das zwischen K u VK der Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahren geregelt wird. Unabhängig davon muß trotzdem der im Grundbuch eingetragene Eigentümer (der auch bis zur Umschreibung Eigentümer bleibt) die Grundsteuern bezahlen. Wenn sich aus irgendeinem Grunde (passiert manchmal) die Umschreibung sogar lange hinzieht, so kann der VK durchaus auch noch 1-2 Jahre weiter Grundsteuer zahlen, weil er nach Abgabenordnung dazu verpflichtet ist. Es könnte ja z.B. auch zu einer Rückabwicklung kommen wg. einem bedingten Rücktrittsrecht (nur mal angenommen) - das alles kann die Gemeinde nicht überwachen, weshalb sie sich einfach strikt an den eingetragenen Eigentümer hält, bis ein neuer eingetragen wird. Wenn jetzt der VK Grundsteuer bezahlen mußte, dann muß er eben dem K=Nutzer der Immobilie eine Forderung wg. gezahlter Grundsteuern zuschicken (möglichst mit Nennung eines Zahlungszieles). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| fehlende Eintragung Leitungsrecht Telefon im Grundbuch | Baurecht | 29.05.2010 14:32 |
| Eintragung im Grundbuch | Immobilienrecht | 08.03.2010 14:13 |
| Baulast oder Eintragung im Grundbuch? | Baurecht | 25.09.2007 16:53 |
| Eintragung Widerspruch in Grundbuch | Bürgerliches Recht allgemein | 02.02.2007 12:46 |
| Eintragung von Erben ins Grundbuch | Immobilienrecht | 28.04.2006 17:35 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios