Dies ist eine Diskussion zu Mietvertrag soll übernommen werden innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mietvertrag soll übernommen werden einmal angenommen, ein Mann hat eine 2 Zimmerwohnung seit über 20 Jahren gemietet und der Mietvertrag lautet auch nur auf seinen Namen. Er hat einige Monate vor seinem Ableben nochmals geheiratet, seine Ehefrau hat aber nie mit ihm zusammen gelebt. (Auch sie würde das bestätigen, weil sie noch selbst zur Miete wohnt.) Gibt es einen Paragraphen, daß der Vermieter verpflichtet sein würde, die Wohnung nach dem Tod des Ehemannes der Ehefrau als Mieterin zu überlassen? Also, es ist nicht die Frage nach der moralischen Verpflichtung. In welchem Gesetzesbuch sind diese Fälle geregelt? Gruß rmdschneider |
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| AW: Mietvertrag soll übernommen werden Gemäß § 563 Abs. 1 BGB tritt der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Eine Verpflichtung des Vermieters besteht demnach nicht! |
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