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Mietkauf/Pflegefall/etc.

Dies ist eine Diskussion zu Mietkauf/Pflegefall/etc. innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 16:26
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Mietkauf/Pflegefall/etc.

Eine Person verkauft ihre ETW - im sog. Mietkauf an Dritte ( keine Fam. Angehörige )
Sie behält das kostenlose Wohnrecht auf Lebenszeit. Notariell eingetragen. Im Wohnrecht wurde notariell vereinb. das eine Untervermietung oder Vermietung an Dritte nicht zulässig.

nun mal angenommen ?

1. Diese Person wird ein Pflegefall, ( Heimunterbringung ) kann das Soz. Amt sodann auf die Wohnung zugreifen ?
2. Die ETW wird zwangsversteigert - muss diese Person sodann ausziehen.
3. Die ETW wird verkauft - muss diese Person sodann ausziehen.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 17:05
V.I.P.
 
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AW: Mietkauf/Pflegefall/etc.

Zitat:
Zitat von wolga
1. Diese Person wird ein Pflegefall, ( Heimunterbringung ) kann das Soz. Amt sodann auf die Wohnung zugreifen ?
Wie sollte es? Die Person ist ja nicht mehr Eigentümer!

Zitat:
2. Die ETW wird zwangsversteigert - muss diese Person sodann ausziehen.
Kommt auf die Rangstelle des Wohnrechtes an!

Zitat:
3. Die ETW wird verkauft - muss diese Person sodann ausziehen.
Nein, das Wohnrecht wird miterworben!
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