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Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Dies ist eine Diskussion zu Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 13:43
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Wink Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Hallo, bin Neu hier und bitte um Hilfe in folgender fiktiver Sachlage:
Haus soll verkauft werden, jedoch erst zu einem Zeitpunkt in einigen Monaten, da ansonsten steuerliche Vergünstigungen zurückgezahlt werden müssten...
Der zukünftige Käufer würde das Haus bis zum Termin mieten und dann fristgemäß zum ausgemachten Termin den Kauf notariell beglaubigen.
Wie heißt denn ein solcher Vertrag, --weiß jemand einen Mustervertrag zur Einsichtnahme, --was muss beachtet werden ?

Danke für jede Hilfe

Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 17:03
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Ein Kaufvertrag über Grundbesitz muss notriell beurkundet werden.
Den Kaufvertrag kann man durchaus schon jetzt abschließen, Zahlungsfällig wäre der Kaufpreis dann eben erst z.B. am 01.03.2008.

Oder man schließt zunächst einen ganz "normalen" Mietvertrag ab.
Allerdings hat man keine "Sicherheit" auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ein privatschriftlich abgeschlossener "Vorvertrag" ist nicht formwirksam.
Ein KV kommt erst mit der notarielln Beurkundung zustande.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 17:30
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Gibt es irgendwelche notariellen Formverträge, damit man die im voraus mal durcharbeiten könnte.

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 18:54
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Zitat:
Zitat von BimFu
Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Gibt es irgendwelche notariellen Formverträge, damit man die im voraus mal durcharbeiten könnte.

Danke
Ein Notar wird einen Vertrag immer nach seinem eigenen "Muster" individuell fertigen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2008, 09:30
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Hallo zusammen,

würde ein Handschlag vor den Mietverhältnis bindend sein oder ist nur der notariell beglaubigte Miet-/Kaufvertrag rechtskräftig? Es könnte ja sein, dass man zwischen der mündlichen Vereinbarung und dem unterschriebenen Miet-/Kaufvertrag erhebliche Lärmbelästigungen durch landende Flugzeuge feststellt, die vorher nicht richtig bekannt bzw. festellbar waren.

Viele Grüße Bob
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 14:54
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Ich habe in einem vergleichbaren Fall veranlasst:

Vom Anwalt aufgesetzter Nutzungsvertrag über (kostenfreie) Miete bis zum ...
In dem Vertrag steht dann schon: Am ... soll das Haus zu dem Kaufpreis von ... € erworben werden.

Es muss geklärt sein, wenn die "Mieter" plötzlich doch ausziehen wollen und das Haus doch nicht kaufen wollen - ggf. Schadensersatz
Was machst du, wenn der zukünftige Käufer in der Zeit bis zum Kauf stirbt?
Was machst Du, wenn jemand plötzlich mehr für das gleiche Objekt zahlen will?

Alles das sollte klar sein. Auch in meinem Fall handelt es sich um einen Verwandten. Da muss man wohl besonders genau sein, damit man am Ende nicht der "Böse" ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 20:07
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AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen

Zitat:
Zitat von p.kollotzek
Ich habe in einem vergleichbaren Fall veranlasst:

Vom Anwalt aufgesetzter Nutzungsvertrag über (kostenfreie) Miete bis zum ...
In dem Vertrag steht dann schon: Am ... soll das Haus zu dem Kaufpreis von ... € erworben werden.
Eine solche Verpflichtung ist nicht bindend. Außerdem sollte man sich von einem Notar beraten lassen, da der KV notariell abgeschlossen werden muss. Ein Rechtsanwalt kostet doppelt.

Zitat:
Es muss geklärt sein, wenn die "Mieter" plötzlich doch ausziehen wollen und das Haus doch nicht kaufen wollen - ggf. Schadensersatz
Was machst du, wenn der zukünftige Käufer in der Zeit bis zum Kauf stirbt?
Was machst Du, wenn jemand plötzlich mehr für das gleiche Objekt zahlen will?
Ein Grundstückskauf ist nur dann rechtswirksam abgeschlossen, wenn der Vertrag notariell unterschrieben wurde.
Vereinbaren kann man viel.......der Käufer ist nicht verpflichtet sich daran zu halten. Ggf. müsste Schadenersatz bezahlt werden, das wars dann aber schon.
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