Dies ist eine Diskussion zu Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haus soll verkauft werden, jedoch erst zu einem Zeitpunkt in einigen Monaten, da ansonsten steuerliche Vergünstigungen zurückgezahlt werden müssten... Der zukünftige Käufer würde das Haus bis zum Termin mieten und dann fristgemäß zum ausgemachten Termin den Kauf notariell beglaubigen. Wie heißt denn ein solcher Vertrag, --weiß jemand einen Mustervertrag zur Einsichtnahme, --was muss beachtet werden ? Danke für jede Hilfe Martin |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Ein Kaufvertrag über Grundbesitz muss notriell beurkundet werden. Den Kaufvertrag kann man durchaus schon jetzt abschließen, Zahlungsfällig wäre der Kaufpreis dann eben erst z.B. am 01.03.2008. Oder man schließt zunächst einen ganz "normalen" Mietvertrag ab. Allerdings hat man keine "Sicherheit" auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ein privatschriftlich abgeschlossener "Vorvertrag" ist nicht formwirksam. Ein KV kommt erst mit der notarielln Beurkundung zustande. |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Gibt es irgendwelche notariellen Formverträge, damit man die im voraus mal durcharbeiten könnte. Danke |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Hallo zusammen, würde ein Handschlag vor den Mietverhältnis bindend sein oder ist nur der notariell beglaubigte Miet-/Kaufvertrag rechtskräftig? Es könnte ja sein, dass man zwischen der mündlichen Vereinbarung und dem unterschriebenen Miet-/Kaufvertrag erhebliche Lärmbelästigungen durch landende Flugzeuge feststellt, die vorher nicht richtig bekannt bzw. festellbar waren. Viele Grüße Bob |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Ich habe in einem vergleichbaren Fall veranlasst: Vom Anwalt aufgesetzter Nutzungsvertrag über (kostenfreie) Miete bis zum ... In dem Vertrag steht dann schon: Am ... soll das Haus zu dem Kaufpreis von ... erworben werden. Es muss geklärt sein, wenn die "Mieter" plötzlich doch ausziehen wollen und das Haus doch nicht kaufen wollen - ggf. Schadensersatz Was machst du, wenn der zukünftige Käufer in der Zeit bis zum Kauf stirbt? Was machst Du, wenn jemand plötzlich mehr für das gleiche Objekt zahlen will? Alles das sollte klar sein. Auch in meinem Fall handelt es sich um einen Verwandten. Da muss man wohl besonders genau sein, damit man am Ende nicht der "Böse" ist. |
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Zitat:
Zitat:
Vereinbaren kann man viel.......der Käufer ist nicht verpflichtet sich daran zu halten. Ggf. müsste Schadenersatz bezahlt werden, das wars dann aber schon. |
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